Bad Kreuznach / Rhaunen. Vor der 2. Strafkammer des Landgericht Bad Kreuznach wird derzeit ein umfangreicher Strafprozess gegen einen 36-jährigen Mann verhandelt, dessen Lebenslauf von Drogenabhängigkeit, Gewalt und wiederholten Straftaten geprägt ist. Der Angeklagte, ein gelernter Diamantschleifer mit russischem Geburtsort und früherem Militärdienst in der französischen Fremdenlegion, ist einschlägig vorbestraft und erneut mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte im April 2025 sowie zahlreiche Fälle schweren Diebstahls innerhalb weniger Monate. Der entstandene Schaden soll sich auf mehr als 90.000 Euro belaufen. Den Vorsitz der Kammer führt Richterin Annegret Werner. Nach bislang acht Verhandlungstagen zeichnet sich ab, dass dem Angeklagten neben einer empfindlichen Freiheitsstrafe auch eine anschließende Sicherungsverwahrung drohen könnte.
Ein zentrales Element der Beweisaufnahme ist das psychiatrische Gutachten von Daniel Turner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Da der Angeklagte eine persönliche Untersuchung verweigerte, stützte sich der Sachverständige auf frühere Gutachten sowie die Erkenntnisse aus dem laufenden Verfahren. Die Kammer setzte die Hauptverhandlung daher um weitere Termine fort.
Drogenkarriere und gescheiterter Neuanfang
Nach den Feststellungen des Gutachters begann der problematische Lebensweg bereits früh. Der Mann wuchs nach seiner Geburt in Russland unter strengen familiären Bedingungen auf und kam als Jugendlicher nach Deutschland. Schon im frühen Teenageralter konsumierte er Alkohol und Cannabis, später auch Heroin. Bis 2009 folgten mehrere Verurteilungen wegen Drogendelikten.
Ein Neustart sollte 2010 der Eintritt in die französische Fremdenlegion bringen. Doch auch dort blieb die Abhängigkeit bestimmend: Der Konsum harter Drogen wie Heroin, Crack, Kokain und später Amphetamin führte zu Haftstrafen in Frankreich, zum Ausschluss aus der Einheit und schließlich zur Abschiebung nach Deutschland.
Ein weiterer Therapieversuch in einer hessischen Fachklinik mit dem Konzept „Therapie statt Strafe“ verlief zunächst positiv. Der Angeklagte fand Arbeit und eine eigene Wohnung. Rückfälle mit Amphetamin und Cannabis sowie erneute Verkehrsdelikte beendeten diesen Abschnitt jedoch abrupt.
Gewalt bei Flucht vor der Polizei
Besonders schwer wiegen aus Sicht der Strafkammer mehrere Fluchtfahrten. So soll der Angeklagte im Dezember 2021 ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sein und bei der Verfolgung bewusst einen Streifenwagen gerammt haben, um diesen mitsamt den Beamten einen Abhang hinunterzudrängen. Nach weiterer Flucht wurde er später nach einem Motorradsturz und Widerstand gegen Beamte der Polizei Kirn festgenommen.
Es folgten mehr als zwei Jahre teilverbüßter Haft, weitere Therapieversuche und erneute Regelverstöße. Der Sachverständige attestierte dem Mann eine fehlende emotionale Einsicht und kaum erkennbare Verhaltensänderungen. Diagnostiziert wurden unter anderem eine hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens in Verbindung mit ADHS sowie eine langjährige Substanzkonsumstörung.
Gutachten sieht hohes Rückfallrisiko
Nach Einschätzung des Experten besteht weiterhin eine erhebliche Gefahr für erneute Straftaten, insbesondere im Bereich von Gewalt- und Eigentumsdelikten sowie Widerstand gegen Polizeibeamte. Hinweise auf eine psychotische Erkrankung lägen zwar nicht vor, jedoch zeigten sich paranoide Ängste, geringe Impulskontrolle und eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur.
Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien grundsätzlich gegeben. Gleichzeitig betonte der Gutachter, dass eine solche Maßnahme entbehrlich sein könne, falls der Angeklagte erfolgreich eine langfristige Therapie nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch absolviere. Auf Nachfrage der Vorsitzenden erklärte er, fremdaggressives Verhalten sei vor allem gegenüber Polizeibeamten zu erwarten, insbesondere in Fluchtsituationen, in denen der Mann auch das eigene Leben riskiere.
Das Verfahren wird fortgesetzt. Eine Entscheidung über das Strafmaß und mögliche Maßregeln steht noch aus.