Oberbürgermeister Emanuel Letz zum Wahlurteil
Oberbürgermeister Emanuel Letz äußert sich nach dem Urteil zur Kommunalwahl 2024 in Bad Kreuznach, denn das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage vollständig abgewiesen. Damit bleiben die Wahlen vom 9. Juni 2024 zum Kreistag, Stadtrat und Ortsbeirat Bosenheim gültig.
Ein regionaler Blogger aus Bosenheim hatte gegen die Wahl geklagt, nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion einzelne Punkte beanstandet, die Wahl jedoch insgesamt für gültig erklärt hatte. Nun stellte das Gericht klar: „Die Klage wird abgewiesen.“ Für Oberbürgermeister Emanuel Letz ist die Entscheidung eindeutig. „Das Verwaltungsgericht Koblenz hat klar entschieden, dass die Kommunalwahl 2024 in Bad Kreuznach rechtens war.“
Zwischen Unbehagen und Erleichterung
Oberbürgermeister Emanuel Letz räumt ein, dass das Verfahren nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist. „Natürlich sorgt so eine Klage zunächst für Unbehagen. Man fragt sich, ob etwas falsch gelaufen ist.“ Gleichzeitig betont er die Bedeutung der gerichtlichen Klärung. „Umso wichtiger ist jetzt die klare gerichtliche Feststellung, dass alles richtig abgelaufen ist.“
Das Gericht hatte zahlreiche Vorwürfe geprüft, darunter Wahlplakate, Radiowerbung sowie Abläufe in Wahllokalen. Auch das kurzfristig verschlossene Wahllokal in Bosenheim während der Auszählung wurde thematisiert, jedoch ohne Auswirkung auf die Gültigkeit der Wahl. Zudem stellte das Gericht fest, dass keine erheblichen Verstöße vorlagen, die geeignet gewesen wären, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen.
Signal für demokratische Prozesse
Ein zentraler Punkt war die Frage nach der Neutralitätspflicht, weil der Kläger die Beteiligung von Oberbürgermeister Emanuel Letz an Wahlwerbung kritisiert hatte. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Amtsträger sich als Privatperson politisch betätigen darf, solange er nicht in amtlicher Funktion handelt oder öffentliche Mittel nutzt. Für Oberbürgermeister Emanuel Letz geht die Bedeutung des Urteils über den Einzelfall hinaus. „Die vollständige Abweisung der Wahlbeschwerde ist ein Zeichen dafür, dass unsere demokratischen Prozesse funktionieren.“
Besonders hebt der Oberbürgermeister die Rolle der Ehrenamtlichen hervor. „Ohne dieses Ehrenamt funktioniert Demokratie nicht.“ Für ihn sei entscheidend, dass das Vertrauen in die Abläufe gestärkt werde.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden.