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Kommunalwahl in Bad Kreuznach 2024 war rechtmäßig – Klage abgewiesen

Kommunalwahl in Bad Kreuznach 2024 war rechtmäßig – Klage eines Bürgers abgewiesen
Symbolbild

Kommunalwahl Bad Kreuznach 2024 war rechtmäßig

Verwaltungsgericht bestätigt: Die am 9. Juni 2024 durchgeführten Wahlen zum Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach, zum Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach sowie zum Ortsbeirat Bosenheim sind gültig. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage eines Bürgers gegen die Gültigkeit dieser Wahlen mit Urteil vom 27. Januar 2026 abgewiesen. Oberbürgermeister Emanuel Letz bezeichnete das Urteil als ein wichtiges Signal für das Vertrauen in die demokratischen Prozesse vor Ort. „Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die mit großem Engagement zum guten Gelingen der Wahl beigetragen haben“, so Letz in seiner Stellungnahme.

Klage eines Bürgers abgewiesen

Der Kläger hatte verschiedene Unregelmäßigkeiten geltend gemacht, darunter vermeintliche Fehler bei der Wahlorganisation sowie eine Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Oberbürgermeister im Zusammenhang mit Wahlwerbung der FDP. Ziel der Klage war die Ungültigerklärung und Wiederholung der Wahlen.

Entscheidung des Gerichts zur Kommunalwahl Bad Kreuznach

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Wahl und der zugrundeliegenden Verfahren. Es lagen nach Auffassung des Gerichts keine Verstöße gegen Wahlvorschriften vor, die das Wahlergebnis wesentlich hätten beeinflussen können. Die Wahlwerbung der FDP (u.a. auf Plakaten und in Radiospots), in der der Oberbürgermeister als Kandidat auftrat, sei zulässige parteipolitische Werbung gewesen. Er sei dabei als Parteipolitiker und nicht in amtlicher Funktion aufgetreten, so das Gericht. Weder bei der Plakatierung noch bei der Zuordnung der Wahlberechtigten zu Wahllokalen, der Ausstattung der Wahllokale noch bei der Auszählung – insbesondere im Wahllokal Bosenheim – wurden mandatsrelevante Fehler festgestellt. Eine kurzzeitige Verschlossenheit des Wahllokals während der Auszählung sei nicht geeignet gewesen, das Ergebnis zu beeinflussen. Die Hinweise zur Anzahl der Stimmen auf den Stimmzetteln seien zudem rechtlich zutreffend gewesen.

Verfahrensbeteiligung und Rechtsmittel

Die Stadt Bad Kreuznach war im Verfahren als Beigeladene beteiligt. Das Gericht schloss sich der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde und der Stadt an, wonach die Kommunalwahlen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Max Wischermann ist Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.
Er konzentriert sich auf aktuelle Nachrichten aus der Rhein-Nahe-Region, insbesondere auf Einsätze der Polizei, Sicherheitsberichte und relevante gesellschaftliche Themen.

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