Am 25.01.2026 rief ein Parkplatzstreit in Bad Kreuznach gegen 14:15 Uhr die Polizei auf den Plan. Gegen 14:15 Uhr wurden die Beamten in ein Wohngebiet in Bad Kreuznach gerufen, nachdem ein Konflikt um einen Parkplatz eskaliert war.
Kurzzeitiges Parken sorgt für Ärger
Ausgangspunkt war das Parken einer 53-jährigen Frau, die ihren Pkw eigenen Angaben zufolge nur kurzzeitig abgestellt hatte, um eine Wohnungsbesichtigung wahrzunehmen. Sie ging davon aus, dass es sich um eine frei nutzbare Abstellfläche handelte. Eine eindeutige Kennzeichnung als Privatparkplatz war vor Ort nicht vorhanden, was auch von den eingesetzten Polizeibeamten festgestellt wurde.
Forderung nach „Parkgebühr“
Ein 60-jähriger Anwohner sah die Situation jedoch anders. Er stellte sein Fahrzeug so ab, dass die Frau nicht mehr ausparken konnte, und forderte nach ihren Angaben zunächst eine „Parkgebühr“ in Höhe von 10 Euro. Da es zu keiner Einigung kam, erhöhte sich die geforderte Summe kurzerhand auf 30 Euro. Auch darüber konnte keine Übereinkunft erzielt werden, weshalb die Polizei verständigt wurde.
Sachliche Klärung kaum möglich
Die Beamten trafen vor Ort beide Parteien an. Eine ruhige und sachliche Kommunikation gestaltete sich schwierig, da sich beide Parteien überwiegend in gegenseitigen Diskussionen verloren, anstatt das Gespräch mit der Polizei zu suchen.
Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet
Die Polizei informierte den 60-Jährigen über die Einleitung eines Strafverfahrens. Zudem wurde er aufgefordert, sein Fahrzeug zu entfernen, um das Ausparken der Frau zu ermöglichen. Dieser Aufforderung kam er schließlich nach, wenn auch widerwillig.
Einen Personalaustausch zur möglichen zivilrechtlichen Klärung des Parkvorgangs lehnte der Mann am Ende ab.
Kein Geld – aber eine Anzeige
Von der geforderten Geldsumme blieb am Ende nichts übrig. Stattdessen steht nun eine Strafanzeige im Raum. Eine entspannte Nachbarschaftsbeziehung dürfte nach diesem Vorfall vorerst nicht zu erwarten sein.