Am Samstag, 31. Januar, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Kirn gegen 11:35 Uhr einen Pkw im Meckenbacher Weg in Kirn. Bei der Verkehrskontrolle überprüfte die Polizei einen moldawischen Fahrzeugführer.
Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Der Mann konnte keinen Führerschein vorzeigen. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten fest, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem hat der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland.
Verdacht auf Drogenkonsum bestätigt
Während der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Konsum von Betäubungsmitteln. Ein freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte den Verdacht. Der Test reagierte positiv auf THC.
Polizei leitet Straf- und Bußgeldverfahren ein
Die Polizei leitete gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Zusätzlich folgt ein Bußgeldverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die weiteren Maßnahmen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
THC beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit
THC, der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis, beeinflusst die Fahrtüchtigkeit deutlich. Der Konsum kann Reaktionszeit, Konzentration und Wahrnehmung verschlechtern. Auch das Einschätzen von Geschwindigkeit und Entfernungen fällt unter THC-Einfluss schwerer.
Viele Betroffene erkennen diese Einschränkungen nicht ausreichend. Dadurch steigt das Risiko für Fahrfehler und Verkehrsunfälle. Bereits geringe Mengen können die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
Die Polizei weist regelmäßig darauf hin, dass das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt. Wer nach dem Konsum von Cannabis ein Fahrzeug führt, riskiert Bußgelder, Strafverfahren und den Entzug der Fahrerlaubnis.