Das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen warnt eindringlich davor, Tierkadaver einfach in der Landschaft zu entsorgen. Wer tote Tiere illegal ablegt, muss mit Bußgeldern im vierstelligen Bereich rechnen.
Wildschweinkadaver bei Nierstein und St. Johann gefunden
In den vergangenen Wochen wurden unter anderem in Nierstein und St. Johann mehrere Wildschweinkadaver am Straßenrand entdeckt. Offensichtlich hatten Unbekannte Teile der Tiere zum Verzehr entfernt und die Überreste anschließend in der Böschung abgelegt.
Dieses Vorgehen ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Angesichts der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kann ein solches Verhalten gravierende Folgen haben. Sollte ein betroffenes Tier das Virus tragen, lassen sich Infektionsursprung und mögliche Verbreitungswege nicht mehr nachvollziehen.
Erhöhtes Unfallrisiko durch Kadaver am Straßenrand
Darüber hinaus erhöhen abgelegte Kadaver das Unfallrisiko. Raubwild wird von den Überresten angelockt und sucht diese wiederholt auf. Dadurch steigt die Gefahr für Verkehrsteilnehmer erheblich.
Auch Hühnerkadaver illegal entsorgt
Neben Wildtieren wurden kürzlich in der Gemarkung Gau-Algesheim zehn Hühnerkadaver illegal im Feld entsorgt. Das Töten und unsachgemäße Entsorgen von Nutztieren verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist strafbar.
Kreis kündigt konsequente Verfolgung an
Die Kreisverwaltung kündigt an, in jedem gemeldeten Fall Ermittlungen aufzunehmen. Zusätzlich zu den Entsorgungskosten drohen empfindliche Bußgelder.
Hinweise nimmt das Veterinäramt unter der Telefonnummer 06132-7874102 oder per E-Mail an abt41@mainz-bingen entgegen.
Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Tierkörpern und Schlachtabfällen finden sich auf der Website der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz.