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Organspender ohne ausdrückliches Ja? Ethikbeirat in RLP dafür

Organspende ohne ausdrückliches Ja? Der Ethikbeirat in Rheinland-Pfalz unterstützt die Widerspruchslösung. Was sich ändern würde und wo der Streit liegt.
Organspende Ausweis
Bild: KI unterstützt

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, müsste künftig ausdrücklich widersprechen: Diese mögliche Neuregelung unterstützt der Ethikbeirat beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium. Am Mittwoch, 7. Oktober, hat das Gremium Gesundheitsminister Clemens Hoch elf Thesen zur Organspende übergeben. Eine Gesetzesänderung ist damit nicht verbunden.

Hoch spricht sich ebenfalls für die sogenannte Widerspruchslösung aus. Die Thesen sind jedoch eine eigenständige Position des Beirats und keine offizielle Stellungnahme des Ministeriums.

Heute braucht eine Organspende Zustimmung

In Deutschland gilt bislang die Entscheidungslösung. Das bedeutet: Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Jeder kann seine Entscheidung vorher festhalten, beispielsweise im Organspendeausweis oder im Online-Register. Ist keine persönliche Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen gefragt. Sie sollen berücksichtigen, was der verstorbene Mensch vermutlich gewollt hätte. Der Staat legt die Regeln fest, entscheidet aber nicht anstelle des Einzelnen über dessen Spendenbereitschaft.

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Bei der Widerspruchslösung müsste man aktiv Nein sagen

Die Widerspruchslösung würde diese Ausgangslage umkehren: Eine Organentnahme nach dem Tod wäre grundsätzlich erlaubt, solange kein entgegenstehender Wille vorliegt. Wer nicht spenden möchte, müsste ausdrücklich widersprechen. Ohne ein solches Nein käme eine Spende auch ohne vorheriges ausdrückliches Ja infrage. Der Ethikbeirat unterstützt insbesondere eine erweiterte Form, bei der die Angehörigen einbezogen werden. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Organentnahme müssten weiterhin unabhängig davon erfüllt sein.

Wie viel Selbstbestimmung steckt im Schweigen?

Hier liegt der zentrale Konflikt: Ein Mensch kann eine Entscheidung bewusst offenlassen, die Regel nicht kennen oder Informationen nicht verstehen. Ein fehlender Widerspruch ist deshalb nicht automatisch eine bewusst getroffene Zustimmung. Die Widerspruchslösung würde diesem Nichtstun dennoch eine rechtliche Folge geben. Der Beirat hält das Modell für ethisch vertretbar, weil eine Entscheidung gegen die Spende möglich bleiben soll. Er verbindet seine Unterstützung mit Anforderungen: Informationen müssen verständlich und barrierefrei sein, ein Widerspruch darf nicht an technischen oder bürokratischen Hürden scheitern. Auch hinterlegte Entscheidungen müssen zuverlässig verfügbar sein. Bemerkenswert ist eine weitere Aussage des Gremiums: Auch die heutige Entscheidungslösung sei ethisch vertretbar. Sie schützt die Verfügung über den eigenen Körper, indem sie eine ausdrückliche Zustimmung verlangt und Schweigen nicht als Einverständnis behandelt.

357 Menschen aus Rheinland-Pfalz warten auf ein Organ

Wie groß der Bedarf ist, zeigen die Zahlen für 2025: Zum Jahresende standen 357 Menschen aus Rheinland-Pfalz auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im gesamten Jahr spendeten im Land 39 Menschen nach ihrem Tod Organe. Ihnen wurden 112 Organe entnommen, die anschließend transplantiert wurden. Bundesweit warteten Ende 2025 insgesamt 8.207 Menschen auf ein Organ. Im selben Jahr gab es 985 verstorbene Organspender. Eine Person kann mehreren Menschen durch die Spende verschiedener Organe helfen. Eine neue Zustimmungsregel allein reicht nach Einschätzung des Beirats nicht aus. Er fordert auch bessere Abläufe in Krankenhäusern und genügend Zeit und Personal für Transplantationsbeauftragte.

Weitere Prüfung zur Organspende nach Kreislaufstillstand

Daneben will sich der Beirat intensiver mit Organspenden nach dauerhaftem Kreislaufstillstand befassen. Nach Angaben des Ministeriums hatte der Landtag am 17. September eine wissenschaftliche Prüfung dieses Verfahrens gefordert. Bislang ist in Deutschland vor einer Organentnahme der festgestellte irreversible Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen erforderlich. Eine Einführung des anderen Verfahrens würde eine Änderung des Transplantationsgesetzes voraussetzen. Medizinische, ethische und rechtliche Fragen sind noch zu klären.

Für Bürger ändert sich durch die jetzt veröffentlichten Thesen zunächst nichts: Es gilt weiterhin die Entscheidungslösung.

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