In Bad Kreuznach wird es jetzt ernst für Moped- und Rollerfahrer: Ab dem 1. März 2026 gilt ein neues schwarzes Versicherungskennzeichen – und ohne dieses Kennzeichen ist Schluss mit legalem Fahrspaß auf öffentlichen Straßen.
Farbe wechselt – Versicherungspflicht bleibt
Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jedes Jahr. Daran erkennen Polizei und andere Verkehrsteilnehmer sofort, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Das betrifft nicht nur klassische Mopeds und Roller. Auch Mofas, Mokicks, S-Pedelecs bis 45 km/h sowie E-Scooter und Segways brauchen ein gültiges Kennzeichen. Das aktuelle Kennzeichen ist nur bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar gültig. Danach verliert es automatisch seine Gültigkeit – ganz egal, wie neu es aussieht.
Ab 1. März nur noch schwarzes Versicherungskennzeichen erlaubt
Ab dem 1. März 2026 dürfen versicherungspflichtige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich mit dem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Wer das versäumt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Denn ohne gültige Versicherung ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht erlaubt. Gerade in den ersten Frühlingstagen kontrolliert die Polizei verstärkt. Schließlich werden mit steigenden Temperaturen wieder deutlich mehr Zweiräder und E-Scooter genutzt.

Jetzt handeln – nicht erst im März
Deshalb sollten Halterinnen und Halter rechtzeitig ein neues Kennzeichen bei ihrer Versicherung beantragen. Nur so bleibt das Fahrzeug weiterhin legal unterwegs. Die Polizeiinspektion Bad Kreuznach weist ausdrücklich darauf hin, dass der Stichtag feststeht und es keine Übergangsfrist gibt. Wer also ab März sorgenfrei fahren will, braucht das schwarze Schild – und zwar pünktlich montiert.