Präventionsraum Hunsrück wird erweitert
Die Beobachtungen der bekannten Wolfs mit der Kennzeichnung GW4433m im Glantal hat inzwischen Folgen für Weidetierhalter, denn das Land reagiert mit einer Ausweitung des Präventionsraums. Der Schutzbereich wird vorerst um 30 Kilometer nach Osten verschoben und gilt zunächst für ein Jahr. Die neue Grenze führt von Kirn entlang der Nahe bis Bad Münster am Stein-Ebernburg und weiter über die B48 nach Winnweiler. Anschließend verläuft sie über die A63 bis Kaiserslautern sowie über die A6 bis zur saarländischen Landesgrenze. Betriebe im erweiterten Gebiet können ab sofort Fördermittel für Herdenschutz beantragen.
Neue Nachweise nach langer Funkstille
Auffällig ist, dass es seit dem Frühjahr 2025 keine bestätigten Spuren gegeben hatte. Die Lage änderte sich im Herbst aber deutlich. Analysen des Koordinationszentrums Luchs und Wolf belegen, dass sich der Wolfsrüde GW4433m wiederholt in der Region aufhält. Damit verdichten sich die Hinweise auf seine Rückkehr ins Glantal und angrenzende Bereiche.
Rissserie über mehrere Orte verteilt
Der erste aktuelle Nachweis stammt aus dem November aus Deimberg bei Lauterecken, wo zwei Schafe getötet und zwei weitere verletzt wurden. Die genetische Untersuchung ordnete den Riss eindeutig Wolf GW4433m im Glantal zu, und kurz darauf folgte ein bestätigter Vorfall in Niederalben. Am ersten Weihnachtstag wurden in Gumbsweiler drei tote Schafe gefunden, und auch hier identifizierte die Genetik denselben Wolf. In Körborn kam es zu einem weiteren Schafriss, dessen Ergebnis noch aussteht, jedoch wird die Probe derzeit ausgewertet.
Hinweise auf weite Wanderbewegungen
Zusätzlich meldeten Jäger einen Damwildriss mit zwei Tieren im Bereich St. Julian, was das Bild weiter ergänzt. Ein Foto einer Wildkamera zwischen Erdesbach und Patersbach wurde vom Kluwo geprüft und als Wolf bestätigt. Die räumliche Streuung der Nachweise deutet darauf hin, dass Wolf GW4433m im Glantal größere Distanzen zurücklegt, was als typisches Verhalten wandernder Wölfe gilt. Das Kluwo bittet weiterhin darum, Sichtungen und Risse zu melden, denn nach einem Vorfall ist auch eine sogenannte B-Probe möglich. Diese darf jedoch erst nach der offiziellen Beprobung erfolgen, damit die Erstprobe gerichtsfest bleibt. Ergänzend sind Online-Informationsveranstaltungen sowie ein Vor-Ort-Termin mit Praxisvorführungen geplant.
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