Wer in Rheinland-Pfalz neu als Richter an einem Arbeitsgericht tätig wird, absolviert zu Beginn ein sechsmonatiges Betriebspraktikum. Dieses Modell besteht bereits seit 1997. Justizminister Dr. Helmut Martin hat sich jetzt bei der Tarkett Holding GmbH in Ludwigshafen über die Erfahrungen damit informiert.
Die Praktika sollen den Richtern einen direkten Einblick in den betrieblichen Alltag ermöglichen. Dabei lernen sie unter anderem die Arbeit von Personalabteilungen, Betriebsräten und weitere Abläufe innerhalb eines Unternehmens kennen.
Sechs Monate Einblick in die Arbeitswelt
Das Betriebspraktikum ist für neue Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz verpflichtend. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen dem Land, der Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund aus dem Jahr 1997.
Die Praktika finden in mittleren oder größeren Industrieunternehmen sowie in kommunalen Betrieben statt. Voraussetzung ist, dass dort ein Betriebs- beziehungsweise Personalrat besteht. In der Regel verteilen sich die sechs Monate auf zwei Betriebe.
Richterin berichtet von ihren Erfahrungen
Bei Tarkett berichtete Richterin Franziska Kuse von ihrem derzeitigen Praktikum. Sie erhielt unter anderem Einblicke in die Personalabteilung, die Betriebsratsarbeit und die Abläufe eines größeren Unternehmens. Martin tauschte sich außerdem mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Matthias Hambach, über das Modell aus.
Dabei ging es vor allem um die Frage, wie die Erfahrungen im Betrieb später bei der Arbeit am Arbeitsgericht helfen können.
Perspektivwechsel soll Verständnis verbessern
Nach Ansicht von Martin ermöglicht das Praktikum einen wichtigen Perspektivwechsel. Neue Richter erleben unmittelbar, wie Unternehmen organisiert sind, wie Personalentscheidungen getroffen werden und wie Mitbestimmung im Alltag funktioniert. Dadurch lernen sie zugleich wichtige Beteiligte kennen, denen sie später auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren begegnen – darunter Arbeitnehmer, Unternehmen und Betriebsräte.
Rheinland-Pfalz mit fünf Arbeitsgerichten
Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei Stufen. In erster Instanz entscheiden die Arbeitsgerichte, anschließend folgen die Landesarbeitsgerichte. Die höchste Instanz bildet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In Rheinland-Pfalz gibt es fünf Arbeitsgerichte, davon drei mit auswärtigen Kammern. Hinzu kommt das Landesarbeitsgericht in Mainz.
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