Das denkmalgeschützte Wegekreuz zwischen Sankt Katharinen und Braunweiler kehrt an seinen ursprünglichen Standort an der K51 zurück. Die Restaurierung des historischen Denkmals aus dem Jahr 1877 ist nach Angaben von Ortsbürgermeister Hans-Walter Nies inzwischen weitgehend abgeschlossen. Ein Termin für die Wiederaufstellung steht noch nicht fest. Über die Vorgeschichte gibt es unterschiedliche Darstellungen. Der Bürger Stefan Boxler wertet die Rückkehr als Erfolg einer Anfrage bei der Landesdenkmalpflege. Nies betont dagegen, dass die Wiederaufstellung am alten Standort bereits mit den zuständigen Behörden abgestimmt gewesen sei. Eine Verlegung habe lediglich als Gedanke im Raum gestanden.
Gemeinde beschloss Restaurierung bereits 2023
Laut Nies hatte der Gemeinderat bereits 2023 beschlossen, das damals stark beschädigte Wegekreuz restaurieren zu lassen. Dafür wurden Haushaltsmittel in Höhe von mehreren Tausend Euro vorgesehen und ein regionaler Steinmetzbetrieb beauftragt. Das schwere Sandsteindenkmal wurde mit technischem Gerät abgebaut und in die Werkstatt gebracht. Dort zeigte sich laut Nies, dass der Restaurierungsbedarf größer war als zunächst angenommen. Unter anderem mussten korrodierte Bauteile erneuert und die Inschrift nachgearbeitet werden. Die Arbeiten dauerten zudem länger, weil es in der Region nur wenige Fachbetriebe gebe, die auf die Restaurierung solcher historischen Objekte spezialisiert seien.
Anderer Standort war zeitweise im Gespräch
In der Gemeinderatssitzung vom 31. März war mitgeteilt worden, dass das Kreuz möglicherweise an einem anderen Standort aufgestellt werden könnte. Nies bestätigte, dass über einen besser sichtbaren Platz innerhalb des Ortes nachgedacht worden sei. Am bisherigen Standort vor einem Weinberg werde das Denkmal hauptsächlich von vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern und Winzern wahrgenommen. Eine Aufstellung im Ort hätte das restaurierte Kreuz nach Einschätzung des Bürgermeisters stärker ins Blickfeld gerückt. Die Denkmalschutzbehörde bestand jedoch auf dem historischen Standort. Diese Vorgabe habe die Ortsgemeinde akzeptiert und die Rückkehr an die K51 zugesagt, erklärte Nies.
Boxler wandte sich an Landesdenkmalpflege
Stefan Boxler hatte sich wegen der möglichen Verlegung an die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gewandt. Nach seiner Darstellung machte die Landesdenkmalpflege deutlich, dass das Kreuz nach der Restaurierung in Abstimmung mit den Denkmalbehörden wieder an seinem ursprünglichen Standort aufgestellt werden müsse. Boxler sieht darin einen Erfolg des Denkmalschutzes. Bei einem historischen Wegekreuz gehöre nicht nur die materielle Substanz, sondern auch der ursprüngliche Standort zur Geschichte und Bedeutung des Denkmals. Es habe sich deshalb gelohnt, genau hinzuschauen und bei der zuständigen Stelle nachzufragen. Mit der Rückkehr werde neben dem Bauwerk auch ein Stück regionaler Identität bewahrt.
Bürgermeister spricht von ordnungsgemäßem Verfahren
Nies widerspricht dem Eindruck, dass erst die Anfrage Boxlers die Rückkehr des Kreuzes bewirkt habe. Die Aufstellung am bisherigen Standort sei bereits mit der Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung vereinbart gewesen. Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung habe das Fehlen des Kreuzes bemerkt und bei der Gemeinde nachgefragt. Daraufhin habe er erklären können, dass das Denkmal zur Restaurierung abgebaut worden sei. Die Behörde solle erneut informiert werden, sobald das Kreuz wieder stehe. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. September teilte Nies mit, dass die Restaurierung abgeschlossen sei und lediglich noch ein Termin mit dem Steinmetzbetrieb für den Transport und die Wiederaufstellung vereinbart werden müsse. Unabhängig von der unterschiedlichen Bewertung der Vorgeschichte steht damit fest: Das restaurierte Wegekreuz wird an seinen angestammten Platz zwischen Sankt Katharinen und Braunweiler zurückkehren.
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