Ein anderes Festzelt soll dem Mainzer Oktoberfest doch noch einen verspäteten Start ermöglichen. Die Mainzer Messegesellschaft lässt dafür ein Zelt eines externen Anbieters aufbauen. Angestrebt wird die Eröffnung am Freitag, 16. Oktober. Ob dann tatsächlich Gäste auf das Gelände dürfen, hängt jedoch von den ausstehenden Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungen der Stadt Mainz ab.
Den neuen Zeitplan teilte der Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz am Dienstag mit. Eine abschließende Freigabe liegt demnach noch nicht vor. Ursprünglich sollte das 20. Mainzer Oktoberfest bereits am 8. Oktober beginnen.
Aufbau bis Mittwochabend – danach muss die Freigabe folgen
Nach Angaben des Verbands wird das gemietete Zelt seit Montag auf dem Messegelände aufgebaut. Die Arbeiten sollen bis Mittwochabend, 14. Oktober, abgeschlossen sein. Für den angestrebten Beginn am Freitag bleibt damit wenig Zeit.
Das städtische Bauamt habe bereits am 8. Oktober mit der fachlichen Vorprüfung begonnen und stehe wegen der erforderlichen Abnahme mit dem Veranstalter im Austausch, heißt es in der Mitteilung. Eine Vorprüfung ersetzt allerdings weder die Abnahme noch die notwendigen Genehmigungen.
Der Streit begann nicht erst kurz vor dem Fest
Das bisher vorgesehene Festzelt darf nicht für das Oktoberfest genutzt werden. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte am 5. Oktober einen Eilantrag der Veranstalterin gegen die Nutzungsuntersagung und eine Baueinstellung ab.
Nach der Prüfung im Eilverfahren fehlte die notwendige Baugenehmigung. Das Gericht wertete das Zelt nicht als sogenannten fliegenden Bau, für den ein anderes Genehmigungsverfahren gilt. Es fehle an einem erkennbaren Willen, das Zelt an verschiedenen Orten aufzustellen und wieder zu zerlegen.
Auch die vorgelegten sachverständigen Stellungnahmen reichten nach Einschätzung des Gerichts nicht aus, um Standsicherheit und Brandschutz nachzuweisen. Dafür seien weitere Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Gericht kritisierte Zulassung in letzter Minute
Die Richter hielten der Veranstalterin vor, wiederholt auf eine behördliche Zulassung erst in letzter Minute vor der Veranstaltung gesetzt zu haben. Die Sicherheitsinteressen der Gäste überwogen aus Sicht des Gerichts auch den angeführten erheblichen wirtschaftlichen Schaden.
Nach Angaben der Stadt war das Oktoberfest 2025 nur unter strengen Auflagen als letztmalige Übergangslösung geduldet worden. Bereits mit Schreiben vom 28. Oktober 2025 sei dem Veranstalter mitgeteilt worden, dass eine weitere Duldung nicht möglich sei. Seit Frühjahr 2026 habe das Bauamt mehrfach die notwendigen Unterlagen angefordert.
Der nun angekündigte Aufbau eines anderen Zeltes ist deshalb von dem bisherigen Streit zu unterscheiden. Die Entscheidung über das zuvor vorgesehene Zelt ist keine Freigabe für das Ersatzzelt. Auch dessen Nutzung muss die erforderlichen Prüfungen bestehen.
Tickets, Kapazität und Endtermin bleiben offen
Ursprünglich war das Mainzer Oktoberfest vom 8. bis 25. Oktober geplant. Nun wird laut DEHOGA geprüft, ob ausgefallene Veranstaltungstage durch eine Verlängerung nachgeholt werden können. Ein neuer Endtermin steht damit noch nicht fest.
Die aktuelle Mitteilung beantwortet auch nicht, wie viele Gäste das Ersatzzelt aufnehmen kann, welche zusätzlichen Kosten entstehen und was der geänderte Ablauf für bereits gekaufte Tickets und Reservierungen bedeutet.
Für Besucher bleibt der 16. Oktober daher zunächst ein geplanter Termin. Verbindlich wird der Neustart erst, wenn die erforderlichen Freigaben vorliegen und der Veranstalter den tatsächlichen Ablauf bekannt gibt.
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