Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Sprudelbetrieben im Nationalpark Hunsrück-Hochwald vorläufig weitere Wasserentnahmen erlaubt. Damit dürfen die Unternehmen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin Grundwasser aus sechs Brunnen fördern.
Gericht setzt Ablehnung vorläufig außer Kraft
Mit Beschlüssen vom 1. Juli stellte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Ablehnungsbescheide wieder her. Nach Auffassung des Gerichts sollen die Unternehmen ihre Rechte im laufenden Verfahren wirksam wahrnehmen können. Außerdem soll verhindert werden, dass ihnen bis zu einer endgültigen Entscheidung erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen.
SGD Nord hatte Antrag abgelehnt
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte den Antrag auf eine neue wasserrechtliche Erlaubnis Ende April abgelehnt. Nach Angaben der Behörde reichten die Sprudelbetriebe trotz mehrfacher Aufforderung keine vollständigen Unterlagen für eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung und einen naturschutzrechtlichen Befreiungsantrag ein.
Deshalb konnte die SGD Nord das Genehmigungsverfahren nicht abschließen und untersagte die weitere Wasserentnahme.
Endgültige Entscheidung steht noch aus
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Verfahren jedoch nicht beendet. Das Gericht hat lediglich eine vorläufige Regelung getroffen. Ob die Sprudelbetriebe langfristig weiterhin Wasser aus den Brunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern dürfen, entscheidet sich erst im Hauptsacheverfahren. Die SGD Nord prüft derzeit das weitere Vorgehen.