Die Polizei hat bei einer Verkehrskontrolle in Daxweiler sieben Verstöße festgestellt. Vorausgegangen waren Bürgerbeschwerden über Verkehrsteilnehmer, die eine Zufahrt zu den Rastanlagen Hunsrück Ost und West unberechtigt nutzten.
Autofahrer nutzen Zufahrt als Abkürzung
Die Zufahrt ist ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Dennoch nutzten Autofahrer die Strecke nach Angaben der Polizei wiederholt, um von Daxweiler über die Rastanlagen direkt auf die A61 zu gelangen.
Auf diese Weise umgingen die Verkehrsteilnehmer den regulären Weg über die Anschlussstelle Stromberg. Die Polizei richtete deshalb am Mittwochvormittag hinter dem Ortsausgang Daxweiler eine Kontrollstelle ein.
Innerhalb von 45 Minuten stellten die Beamten sieben Verstöße fest und ahndeten diese.
Polizei kündigt Konsequenzen an
Aufgrund anderer Einsätze beendete die Polizei die Kontrollstelle anschließend wieder.
Die Polizei weist darauf hin, dass ausschließlich der freigegebene land- und forstwirtschaftliche Verkehr die Zufahrt nutzen darf. Wer die Strecke als Abkürzung zur A61 nutzt, begeht einen Verkehrsverstoß.
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