Vor dem Landgericht Bad Kreuznach beginnt heute ein Prozess gegen einen 45 Jahre alten Mann aus Bad Kreuznach. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Entziehung eines Minderjährigen in Tateinheit mit Geiselnahme in zwei Fällen vor.
Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach beginnt heute, am 2. November, um 9.30 Uhr ein Verfahren gegen einen 45-jährigen Mann aus Bad Kreuznach. Der Angeklagte ist nach Angaben des Gerichts nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Juli 2024 mit seinen beiden Kindern über den Libanon nach Syrien gereist zu sein und sie dort gegen ihren Willen festgehalten zu haben.
Reise nach Saudi-Arabien angekündigt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann seiner von ihm getrennt lebenden Frau angekündigt haben, mit den gemeinsamen Kindern Urlaub in Saudi-Arabien zu machen. Die Kinder waren damals 18 und sieben Jahre alt. Die Mutter habe der Reise trotz Bedenken zugestimmt. Tatsächlich soll der Angeklagte Mitte Juli 2024 mit den Kindern nach Beirut im Libanon geflogen und von dort mit einem Fahrer nach Aleppo in Syrien weitergereist sein.
Handys und Pässe weggenommen
Bereits während des Fluges soll der Mann seinen Kindern die Handys und Pässe abgenommen haben. Damit habe er den Kontakt zur Mutter unterbrechen wollen. In Aleppo soll er mit den Kindern ein Hotelzimmer bezogen, syrische Pässe für sie beantragt und eine Ausreisesperre veranlasst haben. Der 18-jährigen Tochter soll er zudem mehrfach gedroht haben, ihrer Mutter etwas anzutun, falls sie versuche zu fliehen.
Kinder fliehen aus Hotel
Wenige Tage später sollen die Kinder einen Moment genutzt haben, in dem der Angeklagte nicht im Hotelzimmer war, um zu fliehen. Die 18-Jährige nahm nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einem geliehenen Telefon Kontakt zur deutschen Botschaft und zur Polizei auf. Anschließend seien die Kinder mit Unterstützung der Polizei vorübergehend bei Verwandten der Mutter in Syrien untergebracht worden.
Angeklagter soll Ehefrau nach Syrien gelockt haben
Der Angeklagte soll danach versucht haben, seine Frau telefonisch dazu zu bewegen, aus Sorge um die Kinder nach Syrien zu reisen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe er beabsichtigt, sich dort nach islamischem Recht von seiner Frau scheiden zu lassen. Dabei sollte die Frau auf Unterhaltsansprüche verzichten.
Rückkehr nach Deutschland
Im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens wurde der 45-Jährige vorläufig festgenommen. Daraufhin soll er einen Mittelsmann in Syrien beauftragt haben, den Kindern ihre Pässe zurückzugeben und die Ausreisesperre aufzuheben. Mitte August 2024 kehrten die Kinder unter Beteiligung der Ermittlungsbehörden nach Deutschland zurück.
Weitere Verhandlungstermine sind für den 5., 9. und 11. November angesetzt.
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