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Mainzer Oktoberfest vor dem Aus: Veranstalter kämpft um letzte Chance

Oktoberfest Mainz Zelt
Bild: KI unterstützt

Einen Tag vor dem geplanten Beginn des Mainzer Oktoberfestes darf das Festzelt weiterhin nicht genutzt werden. Trotzdem wollen die Messegesellschaft Mainz und der Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz die Veranstaltung noch retten. Am heutigen Mittwoch, 7. Oktober, sollen neue Gutachten vorgestellt werden. Eine behördliche Freigabe ist vor der angekündigten Pressekonferenz jedoch nicht belegt.

Die 20. Ausgabe des Oktoberfestes sollte vom 8. bis zum 25. Oktober auf dem Messegelände in Mainz-Hechtsheim stattfinden. Nun steht die Frage im Raum, ob die Veranstalter die entscheidenden Voraussetzungen noch rechtzeitig erfüllen können.

DEHOGA erklärt das Zelt für sicher

Für 15 Uhr am heutigen Mittwoch hat der DEHOGA (Deutscher Hotel und Gaststättenverband) zu einer Pressekonferenz auf dem Messegelände eingeladen. Gemeinsam mit Karl Strack, Geschäftsführer der Messegesellschaft Mainz, will der Verband Unterlagen vorlegen, die die Standsicherheit des Zeltes und die Erfüllung sämtlicher Brandschutzanforderungen belegen sollen. Nach Angaben des Verbandes liegt seit Montag ein ergänzendes Brandschutzgutachten vor. Dieses komme zu dem Ergebnis, dass es „keine Bedenken“ gegen das Oktoberfest in dem Zelt gebe. Erstmals soll die Veranstaltung zudem rauchfrei stattfinden. Das ist zunächst die Darstellung der Veranstalterseite. Ob die neuen Unterlagen den Anforderungen der zuständigen Behörden genügen, ist damit noch nicht geklärt. Auch ein Rauchverbot beantwortet die offene Genehmigungsfrage nicht.

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Gericht kritisiert Zulassung in letzter Minute

Das Verwaltungsgericht Mainz hat am Montag einen Eilantrag gegen die Nutzungsuntersagung und eine Baueinstellung abgelehnt. Nach seiner vorläufigen Prüfung fehlt dem Festzelt die notwendige Baugenehmigung. Die bisher vorgelegten sachverständigen Stellungnahmen hätten Brandschutz und Standsicherheit nicht ausreichend nachgewiesen. Die Kritik des Gerichts geht über fehlende Dokumente hinaus: Die Veranstalterin habe durch ihr wiederholtes Setzen auf eine baubehördliche Zulassung „in letzter Minute“ selbst Anlass für das Einschreiten gegeben. Die Sicherheitsbelange der Gäste überwögen auch den angeführten erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist möglich.

Die Warnung kam bereits im vergangenen Jahr

Nach Darstellung der Stadt Mainz war das Problem lange bekannt. Die frühere Baugenehmigung galt nur bis 2017. Danach wurde die Nutzung für einzelne Veranstaltungen unter Auflagen geduldet. Für das Oktoberfest 2025 akzeptierte das Bauamt dies letztmals als Übergangslösung. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2025 sei der Veranstalter ausdrücklich darüber informiert worden, dass eine weitere Duldung nicht möglich sein werde. Seit dem Frühjahr 2026 habe das Bauamt mehrfach die notwendigen Dokumente angefordert.

Am 2. Oktober reichte der Veranstalter Unterlagen nach. Diese reichten nach Prüfung der Stadt nicht aus. In ihrer Mitteilung vom Montag erklärte die Verwaltung, bis 17 Uhr hätten weiterhin ein Bauantrag und ein eingereichtes Brandschutzgutachten gefehlt. Auch die Standsicherheit sei nicht abschließend nachgewiesen gewesen.

Neue Gutachten sind noch keine Genehmigung

Entscheidend ist außerdem die baurechtliche Einordnung des Zeltes. Das Gericht folgte im Eilverfahren nicht der Auffassung, es handele sich um einen „fliegenden Bau“. Es vermisste einen erkennbaren Willen, das Zelt an verschiedenen Orten aufzustellen und wieder zu zerlegen. Damit bleibt die erforderliche Baugenehmigung eine zentrale Hürde. Die angekündigte Pressekonferenz muss deshalb mehr beantworten als die Frage, ob Gutachter das Zelt für sicher halten: Sind die neuen Nachweise bei der Stadt eingereicht? Reichen sie für eine Zulassung aus? Und kann diese vor dem geplanten Beginn überhaupt noch erfolgen?

Für Besucher bleibt die Planung unsicher. Nach dem zuletzt veröffentlichten Behördenstand darf das Zelt nicht öffnen. Die Ankündigung eines sicheren Oktoberfestes ersetzt diese Freigabe nicht.

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