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Ausländerbehörde Bad Kreuznach setzt Rückführung aus

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Die Ausländerbehörde des Landkreises Bad Kreuznach hat eine aufenthaltsbeendende Maßnahme abgeschlossen und eine Familie aus dem Kreisgebiet zurückgeführt. Nach Angaben der Kreisverwaltung endete damit ein langjähriger Vorgang, der die Ausländer- und Sozialbehörden über viele Jahre beschäftigte.

Die Maßnahme erfolgte nach wiederholten, rechtskräftigen Entscheidungen gegen einen weiteren Aufenthalt. Nach Darstellung der Kreisverwaltung lagen seit vielen Jahren keine Voraussetzungen für einen Schutzstatus mehr vor. Mehrere Asylanträge blieben ohne Erfolg. Eine freiwillige Ausreise erfolgte trotz entsprechender Aufforderungen nicht.

Wiederholte Asylverfahren ohne positiven Bescheid

Nach Angaben der Kreisverwaltung wurden seit dem Jahr 2006 mehrfach Asylanträge gestellt. Keiner dieser Anträge führte zu einem Aufenthaltsrecht. Trotz abgeschlossener Gerichtsverfahren nutzte die Familie weiterhin rechtliche Möglichkeiten, um den Aufenthalt zu verlängern.

Die Verwaltung verweist darauf, dass diese Vorgehensweise nach ihrer Einschätzung nicht dem Zweck des Asylrechts entspricht. Das Asylsystem diene dem Schutz von Menschen in Not und setze die Mitwirkung der Antragstellenden voraus.

Sozialleistungen und fehlende Mitwirkung

Während des Aufenthalts bezog die Familie nach Angaben der Kreisverwaltung durchgehend Sozialleistungen. Gleichzeitig seien Mitwirkungspflichten gegenüber den Behörden nicht erfüllt worden. Auch Integrationsangebote seien nicht angenommen worden.

Darüber hinaus berichtet die Verwaltung, dass die schulische Teilnahme der Kinder nur unregelmäßig erfolgt sei. Diese Umstände flossen in die Bewertung des Gesamtverfahrens ein.

Kreisverwaltung verweist auf gesetzliche Vorgaben

Die Kreisverwaltung betont, dass für das Asyl- und Aufenthaltsrecht klare gesetzliche Regelungen gelten. Ein dauerhafter Aufenthalt lasse sich daraus nicht ableiten, wenn gerichtliche Entscheidungen missachtet und Ausreiseverpflichtungen nicht eingehalten werden.

Der zuständige Dezernent Dominic Schoßig erklärt, der Staat habe die Aufgabe, das Asylsystem funktionsfähig zu halten. Dazu gehöre auch, Verfahren zu beenden, wenn rechtliche Voraussetzungen nicht vorliegen. Wörtlich erklärt er: „Unser Auftrag ist es auch, das Asylsystem zu schützen und Missbrauch konsequent zu beenden.“

Schutz des Asylsystems als Ziel

Nach Angaben der Kreisverwaltung belasteten langjährige Verfahren ohne Bleiberecht Kommunen und öffentliche Haushalte. Die nun umgesetzte Rückführung sei daher auch Ausdruck der Verpflichtung, geltendes Recht durchzusetzen.

Die Ausländerbehörde kündigt an, vergleichbare Fälle weiterhin konsequent zu prüfen und Entscheidungen auf Grundlage der bestehenden Gesetze umzusetzen.

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Geraldine Werner arbeitet als Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt.
Sie deckt ein breites Spektrum an regionalen Nachrichten ab, von kommunalen Themen bis hin zu gesellschaftlichen Ereignissen. Ihr Ziel ist es, Leserinnen und Leser zuverlässig und verständlich zu informieren.

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