Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es brachte grundlegende Veränderungen in der Bestattungskultur und erweiterte Möglichkeiten der individuellen Bestattungsgestaltung mit sich.
Stadt Bad Kreuznach informiert
Wie die Bad Kreuznacher Stadtverwaltung mitteilt, modernisiere das neue Gesetz das bisherige, mehr als 40 Jahre alte Recht, grundlegend. Der bisherige Friedhofszwang für Totenasche wird weitestgehend aufgehoben. Bei entsprechender schriftlicher Willenserklärung der verstorbenen Person ist es nun erlaubt, Urnen außerhalb klassischer Friedhöfe beizusetzen, Urnen im privaten Wohnumfeld aufzubewahren, die Asche auf privaten Grundstücken zu verstreuen oder beizusetzen, die Asche in bestimmten Flüssen wie Rhein, Mosel, Lahn oder Saar beizusetzen sowie die Asche zu teilen und beispielsweise zu Erinnerungsstücken zu verarbeiten.
Des Weiteren wurde die Mindestruhezeit für Urnen auf fünf Jahre herabgesetzt.
Wegfall der generellen Sargpflicht
Die verpflichtende Sargbestattung entfällt. Damit sind künftig auch Tuchbestattungen zulässig, um verschiedenen kulturellen und religiösen Bedürfnissen nachzukommen. Die Stadt Bad Kreuznach bietet die sarglose Bestattung bereits an.
Voraussetzung
Voraussetzung für eine neue Bestattungsform ist, dass diese schriftlich und zu Lebzeiten festgelegt wird, damit Angehörige den Wunsch umsetzen können. Eine solche Festlegung kann im Rahmen einer sogenannten Totenfürsorgeverfügung erfolgen, unter anderem beim Bestatter.
Um den Wünschen der Verstorbenen und der Angehörigen gerecht zu werden, bietet die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Kreuznach zahlreiche Bestattungsformen an, um einen individuellen Abschied in würdigem Rahmen zu ermöglichen. Weitere Informationen zu den neuen Bestattungsformen erhalten Interessierte bei der Friedhofsverwaltung in der Mannheimer Straße.