Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat am 29. Januar 2026 die Abschiebung eines verurteilten Straftäters nach Guinea vollzogen. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
Mehrfache Straftaten und Haftstrafe
Der Betroffene war in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Delikte umfassten unter anderem Betäubungsmitteldelikte, Eigentumsdelikte, Körperverletzung sowie Sachbeschädigung.
Wegen des Handels mit und der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige wurde der Mann rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Kreisverwaltung setzt geltendes Recht um
Nach Angaben des Leitenden staatlichen Beamten Dominic Schoßig verfolgt die Kreisverwaltung eine konsequente Linie bei der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen Personen, die wiederholt straffällig geworden sind. Dabei handle die Verwaltung stets im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände.
Die Abschiebung von Straftätern sei ein wichtiges Element zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Gleichzeitig prüfe die Ausländerbehörde jeden Einzelfall sorgfältig und beachte dabei alle rechtlichen Vorgaben.