Landgericht Bad Kreuznach prüft Urteil erneut
Vor dem Landgericht Bad Kreuznach wird am morgigen Dienstag eine Berufungssache verhandelt, die bereits das Amtsgericht beschäftigt hat. Ein 37 Jahre alter, nicht vorbestrafter Angeklagter aus Bad Kreuznach war dort wegen Einschleusens von Ausländern zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Mann Mitte August 2023 organisiert haben, dass sein Bruder sowie ein Verwandter seiner Ehefrau von der Schweiz nach Deutschland gebracht wurden. Der Transport erfolgte demnach mit einem Auto durch einen ehemaligen Mitangeklagten, während der Angeklagte die Einreise geplant haben soll.
Vorwurf: Einreise ohne Dokumente organisiert
Dem Angeklagten soll bekannt gewesen sein, dass weder sein Bruder noch der Verwandte seiner Ehefrau über einreise- oder aufenthaltslegitimierende Dokumente verfügten. Beide Personen sind afghanische Staatsangehörige, und sie hätten somit keine gültigen Papiere für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besessen. Das Amtsgericht wertete dieses Vorgehen als strafbares Einschleusen von Ausländern, obwohl der Angeklagte den Tatvorwurf bestritt. Er hatte die Vorwürfe im ersten Verfahren zurückgewiesen, jedoch folgte das Gericht der Darstellung der Anklage. Daraufhin wurde die Geldstrafe verhängt, und das Urteil erging gegen den 37-Jährigen.
Berufung am Landgericht Bad Kreuznach
Nun befasst sich das Landgericht Bad Kreuznach mit dem Fall, weil gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. Die Verhandlung ist für Dienstag, den 24. Februar 2026, um 11:15 Uhr angesetzt und findet vor der 7. Strafkammer in Saal 6 statt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7 NBs 1021 Js 1286/25 (2) geführt. In der Berufung wird geprüft, ob die Entscheidung des Amtsgerichts Bestand hat oder ob das Urteil abgeändert wird