Am Donnerstag, 12. Februar, wird der Kornmarkt wieder zum Narrenkäfig. Damit die Altweiberfastnacht sicher verläuft, hat die Stadt Bad Kreuznach eine Allgemeinverfügung erlassen.
Kein Alkohol von außen und kein Glas
Zwischen 10 und 22 Uhr ist es in mehreren Straßen rund um den Veranstaltungsbereich untersagt, alkoholhaltige Getränke mitzuführen oder dort zu konsumieren. Zudem dürfen keine Glasflaschen oder Gläser benutzt werden.
Das Verbot betrifft unter anderem den Europaplatz, Teile der Mannheimer Straße sowie angrenzende Straßen rund um den Kornmarkt. Getränke, die im Einzelhandel gekauft wurden, dürfen durch den Bereich getragen, jedoch nicht dort getrunken werden.
Ausgenommen sind Gaststätten sowie bewirtete Stände im abgesperrten Veranstaltungsbereich.
Waffenverbot und Hinweis zu Kostümen
Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt ein generelles Verbot für Waffen und Messer. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass sogenannte Anscheinswaffen – also täuschend echt wirkende Gegenstände als Teil eines Kostüms – nicht mitgeführt werden sollten. Sie können für andere Besucher oder Einsatzkräfte wie echte Waffen wirken und dadurch polizeiliche Maßnahmen auslösen.
Der kommunale Vollzugsdienst wird gemeinsam mit der Polizei Kontrollen durchführen.
Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt
Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Dieses Verbot gilt auch im gesamten Veranstaltungsbereich des Narrenkäfigs.
Appell an alle Feiernden
Ordnungsdezernent Markus Schlosser erklärt, dass der Narrenkäfig eine der größten Straßenfastnachtsveranstaltungen der Region sei. Klare Regeln seien notwendig, damit alle Besucher unbeschwert feiern können. Die Stadt setzt daher auf Verständnis und Rücksichtnahme.
Die Stadt dankt Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdiensten für ihren Einsatz und wünscht allen eine friedliche Altweiberfastnacht.