Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 37‑jährigen Angeklagten vor, den schweren sexuellen Missbrauch seines damals 5 bis 7 Jahre alten Neffen begangen zu haben. Diese sollen über einen Zeitraum von 2012 bis Ende September 2013 insgesamt 15‑mal stattgefunden haben. Die Taten sollen sich in seinen Wohnräumlichkeiten abgespielt haben. Eine besondere Nähe‑ und Vertrauenssituation, die der Angeklagte nach den Angaben der Anklage ausgenutzt haben soll. Diese Serie von Vorfällen bildet den schwersten und umfangreichsten Teil der Vorwürfe.
Spätere Taten an zwei weiteren Jungen
Die Anklage lautet weiter, dass der Angeklagte zwischen Sommer und Anfang Dezember 2024 in drei Fällen einen damals 11‑jährigen Jungen in seiner Wohnung sexuell missbraucht haben soll. Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf einen weiterer Fall des sexuellen Missbrauchs an einem damals 8 bis 9 Jahren alten Jungen. Beide Kinder sollen dem Angeklagten laut Anklage über familiäre oder persönliche Verbindungen nahegestanden haben.
Untersuchungshaft und Verfahrensstand
Der Mann ist nach aktuellen Angaben vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Verfahren läuft juristisch noch; die endgültige Beweiswürdigung und etwaige Strafzumessung liegen nach Abschluss aller Sitzungen beim Gericht.