Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte am Samstag, den 24. Januar 2026, gegen 12:05 Uhr einen 51-jährigen Autofahrer im Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg. Bereits während der Kontrolle nahmen die Einsatzkräfte deutlichen Atemalkoholgeruch wahr.
Atemalkoholtest zeigt über ein Promille
Ein im Zuge der Kontrolle, vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Das Messgerät zeigte einen Wert von 1,11 Promille an. Der Fahrer räumte ein, bereits am Morgen Alkohol konsumiert zu haben. Damit lag der Wert deutlich über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sichergestellt
Nach Angaben des Fahrers soll auch die Beifahrerin alkoholisiert gewesen sein. Da sie einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte, stellten die Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher. Diese Maßnahme diente der Gefahrenabwehr, um eine mögliche Weiterfahrt zu verhindern.
Blutentnahme und Strafverfahren
Der 51-Jährige wurde zur Polizeidienststelle gebracht. Dort erfolgte eine Blutentnahme zur genauen Bestimmung der Alkoholkonzentration. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Polizei warnt vor Alkohol am Steuer
Die Polizei weist darauf hin, dass Alkohol bereits in geringen Mengen die Wahrnehmung, das Reaktionsvermögen und das Einschätzungsvermögen deutlich beeinträchtigt – häufig, ohne dass Betroffene sich selbst als fahruntüchtig empfinden. Schon kurze Fahrstrecken können eine Gefahr für Fahrer, Mitfahrende und unbeteiligte Verkehrsteilnehmende darstellen.
Appell an alle Verkehrsteilnehmenden
Die Polizei appelliert daher ausdrücklich: Wer Alkohol getrunken hat, lässt das Auto stehen. Nutzen Sie stattdessen öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder organisieren Sie eine nüchterne Fahrgelegenheit.