Am Montagmorgen, 9. März 2026, kam es gegen 7:30 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Bingen-Ost zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht. Der Unfall ereignete sich am Kreisverkehr der Ausfahrt von der A60 zur L419 in Fahrtrichtung Bingen-Kempten.
Auffahrunfall im Kreisverkehr
Eine 20-jährige Autofahrerin musste ihr Fahrzeug an der Ausfahrt des Kreisverkehrs verkehrsbedingt anhalten. Beim anschließenden Anfahren fuhr ein nachfolgender Pkw auf ihr Fahrzeug auf.
Durch den Zusammenstoß wurde die junge Frau leicht verletzt. Sie schlug mit Oberkörper beziehungsweise Kopf gegen das Lenkrad. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Unfallverursacher flüchtet zunächst
Der Fahrer des verursachenden Fahrzeugs stieg zunächst kurz aus und erklärte der Geschädigten, dass er seinen im Auto sitzenden Sohn zur Schule bringen müsse. Anschließend entfernte er sich jedoch ohne einen Personalienaustausch von der Unfallstelle.
Der Geschädigten gelang es allerdings, vor der Flucht ein Foto des Fahrzeugs inklusive Kennzeichen zu machen.
Polizei stoppt Fahrer wenig später
Im Rahmen der Fahndung konnte das gesuchte Fahrzeug kurze Zeit später auf der B9 in Fahrtrichtung Bingen entdeckt werden. Die Polizei stoppte den Wagen schließlich an einer Tankstelle und kontrollierte den Fahrer.
Der 39-jährige Mann zeigte sich laut Polizei unkooperativ und machte zunächst keine Angaben zum Unfall.
Mehrere Verstöße festgestellt
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem bestand für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung.
Außerdem zeigten sich körperliche Auffälligkeiten, die auf möglichen Drogenkonsum hindeuteten. Einen Drogenschnelltest lehnte der Mann zunächst ab. Das Fahrzeug wurde daraufhin von der Polizei gesichert abgestellt und der Schlüssel sichergestellt.
Auf der Dienststelle erklärte sich der Mann schließlich doch mit einem Urintest einverstanden. Der Drogentest fiel positiv auf Cannabis aus.
Mehrere Strafverfahren eingeleitet
Gegen den 39-jährigen Fahrer wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Dazu gehören unter anderem unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.