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Einbahnstraßenregelung in der Gutenbergstraße in Bingerbrück

Einbahnstraßenregelung in der Gutenbergstraße in Bingerbrück
Symbolbild

In Bingen-Bingerbrück wird ein Abschnitt der Gutenbergstraße vorübergehend zur Einbahnstraße. Betroffen ist der Bereich zwischen Schlossstraße und Wigbertstraße.

Die neue Verkehrsregelung gilt ab Montag, 23. März 2026.

Zusammenhang mit Ausbau des Kreisverkehrs

Grund für die Maßnahme ist der Ausbau des Kreisverkehrs an der B9 und der L214 in Bingerbrück. Der sogenannte Bereich „Darmverschlingung“ befindet sich derzeit in der dritten Bauphase.

Für die Bauphasen drei und vier hat der Landesbetrieb Mobilität eine Umleitung eingerichtet.

Freie Strecke für Rettungsfahrzeuge

Da die Umleitung für Rettungsdienste im Einsatzfall zu viel Zeit kosten würde, soll innerhalb von Bingerbrück eine schnellere Durchfahrt ermöglicht werden. Deshalb wird die Gutenbergstraße im genannten Abschnitt nur noch in Richtung Wigbertstraße befahrbar sein.

Regelung gilt voraussichtlich bis Ende Juli

Die entsprechenden Verkehrszeichen werden am 23. März aufgestellt. Nach aktuellem Stand soll die Einbahnstraßenregelung bis zum 31. Juli 2026 bestehen bleiben.

Nach Abschluss der Bauarbeiten will die Stadt Bingen gesondert über die Aufhebung der Regelung informieren.

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Geraldine Werner arbeitet als Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt.
Sie deckt ein breites Spektrum an regionalen Nachrichten ab, von kommunalen Themen bis hin zu gesellschaftlichen Ereignissen. Ihr Ziel ist es, Leserinnen und Leser zuverlässig und verständlich zu informieren.

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