Bingen erlaubt während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 Public Viewing im Freien und den dazugehörige Außengastronomie unter bestimmten Auflagen. Für die Dauer des Turniers vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 dürfen öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien für Spiele stattfinden, deren offizieller Anstoß je nach Turnierphase zwischen 08:00 Uhr und spätestens 22:00 Uhr oder 21:00 Uhr MESZ liegen.
Die Regelung sieht vor, dass vom 11. bis 28. Juni 2026 alle Spiele mit Anstoß bis einschließlich 22:00 Uhr zulässig sind. Vom 29. Juni bis zum 19. Juli 2026 gilt die Erlaubnis nur noch für Spiele mit Anstoß bis einschließlich 21:00 Uhr. Gaststätten, die normalerweise zeitlich eingeschränkt sind, dürfen in diesem Zeitraum geöffnet bleiben, wenn sie ein entsprechendes Public Viewing anbieten.
An die Ausnahmen knüpfen klare Nebenbestimmungen. Lautsprecher müssen so ausgerichtet werden, dass die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich bleibt – eine direkte Beschallung von Wohnfenstern ist zu vermeiden. Fanfaren, Vuvuzelas, Trommeln und ähnliche lärmerzeugende Geräte sind verboten. Für jede Veranstaltung muss eine verantwortliche Person benannt werden, die vor Ort ansprechbar ist. Zudem dürfen nach dem Abpfiff im Außenbereich keine Analysen, Interviews oder Kommentare fortgeführt werden, wenn dadurch Ruhezeiten überschritten würden.
Begründet wird die Allgemeinverfügung mit der besonderen Bedeutung der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft als weltweitem Sportereignis und dem öffentlichen Interesse am gemeinsamen Erleben. Zugleich verweist die Stadt Bingen auf die Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in Nordamerika und die damit verbundenen späten Spielzeiten. Mit den zeitlichen Grenzen und Auflagen soll der Schutz der Nachtruhe gewahrt bleiben, während Public Viewing in einem eng begrenzten Rahmen möglich ist.


