Am Dienstagmorgen kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Kirn einen PKW in der Friedhofsallee in Bad Sobernheim. Bereits zu Beginn der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 44-jährige Fahrer aus der Verbandsgemeinde Nahe-Glan nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Drogenfahrt ohne Führerschein in gestohlenem Wagen
Im weiteren Verlauf ergaben sich zudem Hinweise auf den Einfluss von Betäubungsmitteln, die durch einen entsprechenden Vortest bestätigt wurden. Außerdem konnte im Fahrzeug eine geringe Menge verbotener Drogen aufgefunden werden.
Gestohlenes Auto aus Bad Kreuznach
Bei der Überprüfung des PKW stellte sich schließlich heraus, dass dieser bereits vier Tage zuvor in Bad Kreuznach als gestohlen gemeldet worden war.
Gegen den 44-Jährigen wurden nun mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls eines Kraftfahrzeugs, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.