Am Donnerstag, 5. Februar 2026, ist es gegen 11 Uhr auf der A60 in Fahrtrichtung Bingen zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. Auf Höhe der Anschlussstelle Hechtsheim-Ost, unmittelbar vor dem Hechtsheimer Tunnel, blieb ein Sattelzug mit Gefahrgut aufgrund eines technischen Defekts liegen.
Lkw mit Feuerwerkskörpern beladen
Der Sattelzug war mit Feuerwerkskörpern beladen und konnte seine Fahrt wegen einer blockierten Bremse am Auflieger nicht fortsetzen. Da eine starke Erhitzung an der Bremsanlage festgestellt wurde, sicherten Einsatzkräfte der Polizeiautobahnstation Heidesheim die Gefahrenstelle weiträumig ab. Ziel war es, die Bauteile gefahrlos abkühlen zu lassen und anschließend eine Reparatur zu ermöglichen.
Fahrstreifen gesperrt – rote Kreuze ignoriert
Für die Absicherung wurden drei der vier Fahrstreifen gesperrt. Die Sperrung war über mehrere elektronische Schilderbrücken mit roten Dauerlichtzeichen deutlich gekennzeichnet. Zusätzlich stand ein Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht direkt hinter dem Pannenfahrzeug.
Trotz der eindeutigen Beschilderung und der klar erkennbaren Gefahrenlage missachteten mehrere hundert Verkehrsteilnehmer das Durchfahrtsverbot und befuhren die gesperrten Fahrstreifen. In mehreren Fällen wurden dabei Polizeibeamte gefährdet, die im Bereich des Lkw tätig waren.
Videoauswertung angekündigt
Die Polizei teilt mit, dass sämtliche Verkehrsverstöße umfassend dokumentiert wurden. Grundlage der Ermittlungen sind Videoaufnahmen aus dem eingesetzten Streifenwagen sowie Aufzeichnungen der Überwachungskameras im Hechtsheimer Tunnel. Aufgrund der hohen Anzahl an Verstößen wird die Auswertung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Deutliche Strafen drohen
Das verbotswidrige Befahren eines durch ein rotes Kreuz gesperrten Fahrstreifens wird mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Wurden dabei Polizeibeamte gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Polizei appelliert eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, Dauerlichtzeichen strikt zu beachten. Eine Sperrung durch ein rotes Kreuz diene ausschließlich dem Schutz von Menschenleben und sei keine Empfehlung.