Ab dem 1. April 2026 ist ein Besuch der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach an den Standorten Kirn, Idar-Oberstein und Simmern nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ziel dieser Umstellung ist es, Wartezeiten vor Ort zu reduzieren und mehr Zeit für individuelle Anliegen der Kundinnen und Kunden zu schaffen.
Arbeitsagentur Bad Kreuznach ändert Regeln
Termine können online von zu Hause aus gebucht werden, eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, telefonisch über die kostenlose Servicerufnummer einen Termin zu vereinbaren. Gleichzeitig baut die Bundesagentur ihre digitalen Angebote weiter aus, sodass viele Anliegen bereits über den eService erledigt werden können.
Sonderregelung für Notfälle in Bad Kreuznach
Für akute Notlagen bleibt am Standort Bad Kreuznach in der Bosenheimer Straße 16 eine Vorsprache ohne Termin möglich. Dies gilt beispielsweise für taggleiche Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldungen, drohende Zwangsräumungen, Stromabschaltungen am selben Tag oder die Aufnahme von Rechtsbehelfen. In Kirn, Idar-Oberstein und Simmern müssen Besucher der Agentur für Arbeit ab April einen Termin vorweisen.