Die denkmalgerechte Sanierung der Klosterkirche in Sponheim kann grundsätzlich auf Fördermittel des Bundes hoffen. Das geht aus einer Antwort des Kulturstaatsministers der Bundesregierung, Wolfram Weimer, an die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner hervor.
Förderung aus Denkmalschutzprogramm denkbar
Klöckner hatte sich nach einem Gespräch mit dem Förderverein der Klosterkirche an den Kulturstaatsminister gewandt. In seinem Schreiben erklärt Weimer, dass eine Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes grundsätzlich möglich sei. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch das Land Rheinland-Pfalz das Vorhaben unterstützt.
Sanierungsbedarf von mehr als 350.000 Euro
Für notwendige Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten an der Klosterkirche sowie am Konventgebäude wird derzeit mit Kosten von mehr als 350.000 Euro gerechnet. Ziel der Maßnahmen ist es, den historischen Wert des Gebäudes und der gesamten Anlage langfristig zu sichern.
Landesdenkmalbehörde prüft mögliche Förderung
Ein möglicher Förderantrag müsste über die zuständige Landesdenkmalbehörde in Mainz eingereicht werden. Dort würde das Vorhaben fachlich bewertet. Dabei geht es unter anderem um die denkmalpflegerische Bedeutung des Bauwerks, die Notwendigkeit der Maßnahmen sowie die Höhe der förderfähigen Kosten.
Bis zu 50 Millionen Euro für Denkmalschutzprogramm
Nach Angaben Klöckners hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV im Bundeshaushalt 2026 Mittel von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen. Die Entscheidung über einen Förderaufruf trifft der Haushaltsausschuss.
Einladung nach Sponheim
Um sich ein eigenes Bild von der historischen Bedeutung der Klosterkirche zu machen, hat Julia Klöckner den Kulturstaatsminister eingeladen, ihren Wahlkreis zu besuchen. Solche Besuche seien wichtig, um auf den Wert kultureller Denkmäler aufmerksam zu machen.