Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Landkreis Bad Kreuznach eine neue Regelung für die Einreichung von Bauanträgen. Hintergrund ist eine Änderung der Landesbauordnung, durch die sich die Zuständigkeiten verschoben haben.
Neue Zuständigkeit für Bauanträge im Landkreis Bad Kreuznach
Die Kreisverwaltung weist nun darauf hin: Wer ein Bauvorhaben plant, muss seinen Bauantrag direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach einreichen. Eine Abgabe bei den Verbandsgemeindeverwaltungen ist nicht mehr vorgesehen.
Die neue Regelung betrifft sowohl vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als auch reguläre Genehmigungsverfahren.
Freistellungsverfahren bleiben unverändert
Unverändert bleibt hingegen das sogenannte Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung. Für diese Verfahren gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Adresse der zuständigen Behörde
Bauanträge sind künftig an die Untere Bauaufsichtsbehörde (Salinenstraße 47 in Bad Kreuznach) richten.