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Neue Zuständigkeit für Bauanträge im Landkreis Bad Kreuznach

Neue Zuständigkeit für Bauanträge im Landkreis Bad Kreuznach
Symbolbild

Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Landkreis Bad Kreuznach eine neue Regelung für die Einreichung von Bauanträgen. Hintergrund ist eine Änderung der Landesbauordnung, durch die sich die Zuständigkeiten verschoben haben.

Neue Zuständigkeit für Bauanträge im Landkreis Bad Kreuznach

Die Kreisverwaltung weist nun darauf hin: Wer ein Bauvorhaben plant, muss seinen Bauantrag direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach einreichen. Eine Abgabe bei den Verbandsgemeindeverwaltungen ist nicht mehr vorgesehen.

Die neue Regelung betrifft sowohl vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als auch reguläre Genehmigungsverfahren.

Freistellungsverfahren bleiben unverändert

Unverändert bleibt hingegen das sogenannte Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung. Für diese Verfahren gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Adresse der zuständigen Behörde

Bauanträge sind künftig an die Untere Bauaufsichtsbehörde (Salinenstraße 47 in Bad Kreuznach) richten.

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Max Wischermann ist Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.
Er konzentriert sich auf aktuelle Nachrichten aus der Rhein-Nahe-Region, insbesondere auf Einsätze der Polizei, Sicherheitsberichte und relevante gesellschaftliche Themen.

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