Im Landkreis Mainz-Bingen werden immer wieder unerlaubt Grünschnitt, Kompost oder Holz in unmittelbarer Nähe von Gewässern entsorgt. Solche Ablagerungen können bei Hochwasser weggeschwemmt werden und an Engstellen wie Brücken oder Rohrdurchlässen hängen bleiben. Dadurch besteht die Gefahr, dass das Gewässer frühzeitig ausufert und erhebliche Schäden verursacht.
Müllablagerungen erhöhen Hochwasserrisiko in Mainz-Bingen
Generell dürfen Grünschnitt, Bauschutt, Holz, Abfälle oder ähnliche Materialien weder im noch am Gewässer gelagert oder entsorgt werden. Innerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete, wie etwa an der Selz, erhöht sich durch Ablagerungen und Uferbefestigungen das Hochwasserrisiko zusätzlich.
Pflichten für Grundstückseigentümer
Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert, Ablagerungen mindestens fünf bis zehn Meter vom Gewässer entfernt zu entfernen. Auch Uferverbauungen, Stege oder Hütten müssen abgebaut werden, um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten.
Alternative Entsorgungsmöglichkeiten
Wenn kein Platz außerhalb des Überschwemmungsgebietes für Komposthaufen besteht, können Grünschnitt und andere Materialien am nächstgelegenen Wertstoffhof entsorgt werden. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen verweist für weitere Hinweise auf das Informationsblatt der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG).