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Mainz führt Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Erstklässler ein

Mainz führt Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Erstklässler ein
Quelle: Rhein Nahe Direkt

Rechtsanspruch Ganztagsförderung Mainz: Start für Erstklässler

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Mainz gilt erstmals ab dem Schuljahr 2026/2027 für Erstklässler. Kinder erhalten damit einen Anspruch auf Betreuung an Schultagen. Der Anspruch umfasst acht Stunden Betreuung von Montag bis Freitag, während die Unterrichtszeit bereits eingerechnet wird. Damit sollen Kinder besser gefördert werden und Familien im Alltag Unterstützung erhalten. Der neue Anspruch soll außerdem die Chancengleichheit stärken, weil Kinder zusätzliche Lern- und Freizeitangebote nutzen können. Gleichzeitig erleichtert das Angebot vielen Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

So setzt Mainz den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung um

Die Stadt Mainz kann den Anspruch über zwei Modelle erfüllen. Vorrang haben schulische Angebote wie Ganztagsschulen oder Betreuende Grundschulen. Wenn es an einer Schule kein ganztägiges schulisches Angebot gibt, richtet die Stadt selbst eine Betreuung ein. Dafür beauftragt sie einen externen Träger. An mehreren Halbtagsschulen wird dafür ein Angebot für Erstklässler geschaffen. Dazu gehören die Grundschule an den Römersteinen, die Eisgrubschule, die Schillerschule und die Pestalozzischule. An einigen Ganztagsschulen wird zusätzlich eine Betreuung am Freitag angeboten. Dazu zählen unter anderem die Ludwig-Schwamb-Schule, die Grundschule am Lemmchen und die Goetheschule. Auch an allen anderen Grundschulen in Mainz soll es ein schulisches Angebot am Nachmittag geben. Informationen dazu erhalten Eltern direkt über die jeweiligen Schulen.

Anmeldung für die Förderung

Die Anmeldung für das städtische Betreuungsangebot läuft vom 2. März bis zum 12. April 2026. Eltern können ihre Kinder über das Online-Portal „Kinder-Kompass Mainz“ registrieren. Wer sein Kind in diesem Zeitraum anmeldet, erhält eine Platzgarantie für das kommende Schuljahr. Die Betreuung findet an Schultagen nach dem Unterricht statt und dauert bis 16 Uhr. Zum Angebot gehören ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie kreative und bewegungsfördernde Aktivitäten.

Eltern an Halbtagsschulen können zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen. Möglich ist Betreuung von Montag bis Donnerstag oder von Montag bis Freitag jeweils bis 16 Uhr. An Ganztagsschulen kann zusätzlich eine Betreuung am Freitagnachmittag bis 16 Uhr gewählt werden.

Kosten der Betreuung für Familien in Mainz

Das Betreuungsangebot ist freiwillig, aber kostenpflichtig. Die Beiträge an Halbtagsschulen sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Einkommen der Eltern. Für die ergänzende Betreuung am Freitagnachmittag an Ganztagsschulen gilt eine feste Regelung. Dort beträgt der Elternbeitrag 50 Euro pro Monat.

Die Teilnahmebeiträge gelten für die Schulzeit, während die Kosten für das Mittagessen separat berechnet werden. Diese werden direkt mit dem jeweiligen Caterer abgerechnet.

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Lena Winterfeld ist Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt und Antenne Bad Kreuznach und schreibt unter anderem für die Bereiche Wirtschaft und Politik.

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