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Rheinland-Pfalz: So läuft jetzt der Start im neuen Landtag

Wie gehts weiter nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz?
Quelle: Landtag RLP & Rhein Nahe Direkt

Nach der Landtagswahl am 22. März beginnt in Rheinland-Pfalz nun der politische Neustart. Der Ablauf im Landtag folgt klaren Regeln – von der ersten Sitzung bis zur Wahl der neuen Regierung.

Was bisher bekannt ist:

  • Neuer Landtag tritt voraussichtlich am 18. Mai zusammen
  • Erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten geleitet
  • Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt

Startschuss am Verfassungstag

Der neu gewählte Landtag von Rheinland-Pfalz muss laut Verfassung spätestens 75 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten. In der Praxis hat sich jedoch ein fester Termin etabliert: der 18. Mai.

An diesem Tag wurde 1947 die Landesverfassung per Volksentscheid angenommen, deshalb gilt er als symbolischer Startpunkt für jede neue Wahlperiode. Mit dieser Sitzung beginnt offiziell die Arbeit der neu gewählten Abgeordneten.

Rheinland-Pfalz Landtag Ablauf: Die erste Sitzung im Detail

Die sogenannte konstituierende Sitzung ist der organisatorische Auftakt. Hier werden alle grundlegenden Entscheidungen getroffen, damit das Parlament arbeitsfähig ist.

Zu Beginn eröffnet der Alterspräsident die Sitzung. Diese Rolle übernimmt in der Regel das dienstälteste Mitglied des Landtags – aktuell wäre das der CDU-Abgeordnete Christian Baldauf.

Der Ablauf ist dabei klar festgelegt und umfasst folgende Schritte:

  • Eröffnung durch den Alterspräsidenten/die Alterspräsidentin
  • Namensaufruf der Abgeordneten
  • Beschlussfassung über die (vorläufige) Geschäftsordnung des Landtags
  • Wahl Präsidentin/Präsident des Landtags
  • Amtsübernahme durch den Präsidenten/die Präsidentin (Ansprache)
  • Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstands
  • Wahl der schriftführenden Abgeordneten
  • Genehmigung des Landtags gemäß Art. 94 der Verfassung (Immunitätsangelegenheiten)
  • Wahl Ministerpräsident/Ministerpräsidentin
  • Vereidigung Ministerpräsident(Ministerpräsidentin
  • Bekanntgabe der durch den Ministerpräsidenten/die Ministerpräsidentin ernannten Ministerinnen und Minister
  • Vereidigung der Ministerinnen und Minister
  • Bestätigung der Landesregierung gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung
  • Zustimmung zur Ernennung eines stellvertretenden Ministerpräsidenten/einer stellvertretenden Ministerpräsidentin gemäß Artikel 105 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung

Erst danach ist der Landtag vollständig arbeitsfähig und die neue Regierung im Amt.

Wahl der Regierung ohne Debatte

Ein entscheidender Punkt im Ablauf im Landtag von Rheinland-Pfalz ist die Wahl des Ministerpräsidenten. Diese erfolgt ohne Aussprache und mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

Nach der Wahl ernennt der Ministerpräsident die Ministerinnen und Minister. Anschließend werden sie vereidigt und vom Landtag bestätigt. Erst danach ist die neue Landesregierung vollständig im Amt.

Der Ministerpräsident bestimmt die politischen Leitlinien, während die einzelnen Minister ihre Ressorts eigenständig führen.

Wer übernimmt wichtige Schlüsselrollen?

Grundsätzlich kann jeder Abgeordnete zum Landtagspräsidenten gewählt werden. In der Praxis folgt die Wahl jedoch einer klaren Tradition: Die stärkste Fraktion stellt in der Regel dieses Amt.

Auch bei der Wahl gilt ein festgelegtes Verfahren. Erreicht im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit, sind weitere Wahlgänge vorgesehen – bis hin zu einer Stichwahl.

Neue Mandate – und Abschied aus dem Parlament

Mit der ersten Sitzung beginnt offiziell das Mandat der neu gewählten Abgeordneten. Gleichzeitig endet die Tätigkeit der bisherigen Parlamentarier, die nicht wiedergewählt wurden.

Auch Fraktionen, die nicht mehr im Landtag vertreten sind, werden aufgelöst. Das bedeutet: Büros werden geräumt, Mitarbeiterverträge beendet und finanzielle Mittel abgerechnet.

Spätestens bis zum 18. Mai müssen die bisherigen Räume an die Landtagsverwaltung übergeben werden.

Warum Fraktionen eine zentrale Rolle spielen

Fraktionen sind das organisatorische Rückgrat des Parlaments. Sie bündeln die Arbeit der Abgeordneten einer Partei und koordinieren politische Positionen.

Um eine Fraktion zu bilden, sind mindestens fünf Abgeordnete notwendig. Mit diesem Status erhalten sie besondere Rechte – etwa bei der Mitwirkung an parlamentarischen Entscheidungen oder bei der Organisation von Debatten.

Ohne Fraktionen wäre ein strukturierter Ablauf im Landtag kaum möglich.

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Lena Winterfeld ist Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt und Antenne Bad Kreuznach und schreibt unter anderem für die Bereiche Wirtschaft und Politik.

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