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Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen: Bundesrat stimmt zu

Wolf ins Jagdrecht aufgenommen
Symbolbild Quelle: Rhein Nahe Direkt

Der Wolf wird in Deutschland ins Jagdrecht aufgenommen: Der Bundesrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Ziel ist es, den Umgang mit den wachsenden Beständen bundesweit klarer zu regeln und Konflikte zu entschärfen.

Was bisher bekannt ist:

  • Bundesrat stimmt Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz zu
  • Neue Regeln sollen Herdenschutz und Sicherheit stärken
  • Jagd künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Rückkehr des Wolfs sorgt für neue Herausforderungen

Die Rückkehr des Wolfs gilt als Erfolg des Artenschutzes – gleichzeitig wächst der Druck in vielen Regionen. Seit Anfang der 2000er Jahre breiten sich die Tiere wieder in Deutschland aus. Aktuelle Zahlen zeigen: Mehr als 200 Rudel leben inzwischen bundesweit, vor allem in Nord- und Ostdeutschland. Mit der steigenden Population nehmen jedoch auch Konflikte zu – insbesondere in der Weidetierhaltung.

Immer wieder kommt es zu Rissen von Schafen oder Ziegen. Für viele Betriebe bedeutet das zusätzliche Kosten und Unsicherheit.

Deutschland passt Jagdrecht an neue Realität an

Mit der Entscheidung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, reagiert die Politik auf diese Entwicklung. Die neue Regelung soll mehr Handlungsspielraum für die Bundesländer schaffen. Künftig können Behörden unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen – etwa dann, wenn sich Wolfsbestände stark ausbreiten oder Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.

Dabei bleibt ein zentraler Grundsatz bestehen: Der Wolf soll weiterhin geschützt werden und dauerhaft in Deutschland leben können. Die Jagd ist ausdrücklich kein Mittel zur Verdrängung der Art.

Klare Regeln für die Jagd auf den Wolf

Die neue Gesetzeslage unterscheidet zwischen verschiedenen Situationen. Liegt ein sogenannter günstiger Erhaltungszustand vor, können Länder Managementpläne erstellen und begrenzte Jagdzeiten festlegen. Diese sollen sicherstellen, dass die Population stabil bleibt. Ist dieser Zustand nicht gegeben, bleibt die Bejagung stark eingeschränkt. Sie ist dann nur erlaubt, um wirtschaftliche Schäden abzuwenden oder die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Zudem können bestimmte Regionen – etwa schwer schützbare Weideflächen wie Deiche oder Almen – gesondert berücksichtigt werden.

Herdenschutz bleibt zentraler Baustein

Trotz der neuen Möglichkeiten bleibt der präventive Schutz von Nutztieren ein entscheidender Bestandteil der Strategie. Förderprogramme unterstützen weiterhin Maßnahmen wie Elektrozäune oder den Einsatz von Herdenschutzhunden. Diese sollen Konflikte möglichst vermeiden, bevor Eingriffe notwendig werden. Die Bundesregierung will die neuen Regelungen in den kommenden Jahren genau beobachten. Nach fünf Jahren ist ein Bericht vorgesehen, um die Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.

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Lena Winterfeld ist Redakteurin bei Rhein Nahe Direkt und Antenne Bad Kreuznach und schreibt unter anderem für die Bereiche Wirtschaft und Politik.

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