Zwei Mineralwasserbetriebe dürfen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald vorerst weiterhin Grundwasser aus ihren Brunnen entnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entsprechende Beschwerden des Landes zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gericht eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Betriebe künftig dauerhaft Wasser fördern dürfen, ist damit allerdings noch nicht gefallen.
Erlaubnis war ursprünglich bis 2024 befristet
Die beiden Unternehmen betreiben mehrere Brunnen im Bereich des Nationalparks. Seit 2019 durften sie jeweils aus drei Brunnen Grundwasser für die Mineralwasserproduktion entnehmen. Diese Erlaubnisse liefen Ende März 2024 aus. Bereits im September 2023 hatten die Betriebe jedoch eine Verlängerung beantragt. Deshalb durften sie zunächst weiter Wasser fördern, solange über die neuen Anträge noch nicht entschieden war.
Im April 2026 lehnte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als zuständige Landesbehörde die Verlängerungen ab. Gleichzeitig ordnete sie an, dass die Betriebe die Wasserentnahme einstellen müssen.
Widersprüche stoppen Einstellung zunächst
Gegen diese Entscheidung legten die Unternehmen Widerspruch ein und gingen vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Widersprüche gegen die angeordnete Einstellung eine sogenannte aufschiebende Wirkung haben. Einfach gesagt bedeutet das: Solange über die Widersprüche noch nicht endgültig entschieden wurde, muss die Wasserentnahme nicht eingestellt werden.
Der Grund liegt nach Angaben des Gerichts darin, dass das Land keinen sofortigen Vollzug angeordnet hatte.
Keine Entscheidung über dauerhafte Erlaubnis
Das Gericht entschied damit nicht darüber, ob die Wasserentnahme langfristig erlaubt werden muss. Im aktuellen Verfahren ging es lediglich darum, ob die Betriebe ihre Förderung sofort einstellen müssen.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun, dass dies derzeit nicht der Fall ist. Die beiden Mineralwasserbetriebe dürfen deshalb vorerst weiter Wasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen.
Die Beschlüsse stammen vom 3. September 2026.
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