Im Rhein-Pfalz-Kreis ist bei einer toten Zwergfledermaus das Fledermaustollwutvirus nachgewiesen worden. Es ist laut Landesuntersuchungsamt der erste bestätigte Fall in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2010.
- Bei einer verstorbenen Zwergfledermaus aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurde das Fledermaustollwutvirus nachgewiesen
- Erster bestätigter Fall bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit 2010
- Übertragung auf Menschen nur durch direkten Kontakt möglich, etwa Biss- oder Kratzverletzungen
- Kreisverwaltung rät: Fledermäuse nie ungeschützt anfassen, nach Kontakt sofort Wunde reinigen und Arzt aufsuchen
Erster Fledermaustollwut Nachweis seit 15 Jahren
Das Landesuntersuchungsamt bestätigte den Fund bei einer toten Zwergfledermaus aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Der letzte vergleichbare Nachweis in Rheinland-Pfalz liegt 15 Jahre zurück. Nach Einschätzung der Behörde handelt es sich dennoch nicht um ein außergewöhnliches Ereignis: Fledermaustollwut kommt seit Jahren in europäischen Fledermauspopulationen vor und wird im Rahmen der Tierseuchenüberwachung auch andernorts in Deutschland registriert.
Das Virus unterscheidet sich von der klassischen Tollwut, die bei landlebenden Säugetieren in Deutschland seit 2008 als getilgt gilt.
Infektionsrisiko im Alltag gering
Für die Bevölkerung bestehe im Alltag nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko, da Kontakt zu den scheuen, nachtaktiven Tieren selten vorkomme, so das Landesuntersuchungsamt. Eine Übertragung auf den Menschen setzt direkten Kontakt mit einem infizierten Tier voraus – etwa durch Biss- oder Kratzverletzungen oder wenn Speichel mit Schleimhäuten oder offenen Wunden in Berührung kommt. Wer Fledermäuse nicht anfasst und Abstand hält, trage praktisch kein Ansteckungsrisiko, hieß es weiter.
Verhaltensregeln bei Fledermaustollwut
Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises rät dringend davon ab, geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder auffällig verhaltende Fledermäuse ungeschützt anzufassen oder aufzunehmen. Wer ein Tier sichern möchte, sollte dafür ausschließlich Arbeits- oder Gartenhandschuhe verwenden.
Kam es zu einem Biss, einer Kratzverletzung oder einem sonstigen direkten Kontakt, muss die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden. Im Anschluss ist umgehend ärztlicher Rat einzuholen, da in solchen Fällen eine vorsorgliche Tollwut-Postexpositionsprophylaxe erforderlich ist. Die zuständigen Veterinär- und Gesundheitsämter sollten zusätzlich informiert werden.
Auch Haustiere im Blick behalten
Die Behörde appelliert zudem an Tierhalter, ihre Hunde und Katzen gegen Tollwut impfen zu lassen. Damit lässt sich eine mögliche Infektion mit der für Tier und Mensch tödlich verlaufenden Erkrankung verhindern.
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