Vereine in Rheinland-Pfalz sollen ab 2027 bei GEMA-Kosten entlastet werden. Die Landesregierung plant, die Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr zu übernehmen. Darauf weist die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner mit Blick auf die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld hin. Die Staatskanzlei arbeitet derzeit an einem entsprechenden Pauschalvertrag mit der GEMA.
Bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr
Mit der geplanten Regelung will das Land Vereine und gemeinnützige Organisationen bei Veranstaltungen mit Musik finanziell entlasten. GEMA-Gebühren fallen grundsätzlich an, wenn Veranstalter urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich nutzen. Das betrifft beispielsweise Musik bei Vereinsfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Durch einen Pauschalvertrag würde das Land die entsprechenden Kosten für bis zu vier Veranstaltungen im Jahr übernehmen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner begrüßt die geplante Regelung: „Ob Vereinsfest, Dorffest oder eine andere Veranstaltung mit Musik: Hinter diesen Veranstaltungen stehen viele Ehrenamtliche, die ihre Freizeit investieren, organisieren und Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig entstehen Kosten und bürokratischer Aufwand. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass das Land ab 2027 die GEMA-Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr übernimmt. Das ist eine ganz konkrete Entlastung für unser Vereinsleben vor Ort.“
Welche genauen Bedingungen für Vereine in Rheinland-Pfalz gelten werden, steht allerdings noch nicht endgültig fest.
Entlastung für das Ehrenamt
Klöckner verweist darauf, dass Vereine in vielen Städten und Gemeinden einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Lebens tragen.
„Unsere Vereine halten unsere Dörfer und Städte lebendig. Wer sich ehrenamtlich engagiert, sollte dabei unterstützt und nicht durch vermeidbare Kosten zusätzlich belastet werden“, so Klöckner.
Andere Bundesländer haben bereits Pauschalverträge
Mehrere Bundesländer arbeiten bereits mit entsprechenden Vereinbarungen. Dabei übernimmt das jeweilige Land unter bestimmten Voraussetzungen die GEMA-Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr. Üblicherweise müssen die Vereine ihre Veranstaltungen trotzdem vorab bei der GEMA anmelden. Außerdem gelten bei bestehenden Ländervereinbarungen bestimmte Bedingungen. Für Rheinland-Pfalz werden die konkreten Vorgaben mit dem geplanten Pauschalvertrag festgelegt.
Rhein Nahe Direkt als Lieblingsquelle bei Google festlegen
Du möchtest keine Nachrichten aus der Region verpassen? Füge Rhein Nahe Direkt bei Google als bevorzugte Quelle hinzu.
Jetzt als Lieblingsquelle festlegen