Alzey. Das Ordnungsamt der Stadt Alzey, die Polizeiinspektion Alzey und die Kreisjugendpflege der Kreisverwaltung Alzey-Worms haben gemeinsame Testkäufe durchgeführt. Dabei wurde überprüft, ob Verkaufsstellen die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz einhalten.
Im Mittelpunkt stand die Abgabe von Tabakwaren und E-Zigaretten an Minderjährige. Der Verkauf an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Als Testkäufer waren Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst und Verwaltung in Bad Kreuznach im Einsatz. Sie suchten drei Verkaufsstellen in Alzey auf und versuchten, E-Zigaretten, sogenannte Vapes, zu kaufen.
In allen drei Fällen verweigerten die Verkaufsstellen den Verkauf. Damit ergaben die Testkäufe keine Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen.
Konsequente Alterskontrolle ist Pflicht
Neben der Kontrolle sollen solche Aktionen die Verkaufsstellen auch für die geltenden Vorschriften sensibilisieren. Eine konsequente Alterskontrolle gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, mit denen Händler den Jugendschutz unterstützen können. Die beteiligten Stellen bewerten das Ergebnis der Testkäufe positiv. Die gemeinsame Aktion stärkt außerdem die Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei und Jugendpflege und ermöglicht einen abgestimmten Blick auf den Jugendschutz in Alzey.
Auch künftig wollen die beteiligten Behörden weitere gemeinsame Aktionen organisieren.
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