Polizei, Bundespolizei und der Kommunale Vollzugsdienst haben am Dienstagmorgen erneut gemeinsame Kontrollen am Bahnhof und Busbahnhof in Kirn durchgeführt. Innerhalb einer Stunde überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 50 Personen und stellten dabei verschiedene Messer und Messerklingen fest.
Mehrere Messer bei Kontrollen festgestellt
Bei zwei Personen fanden die Einsatzkräfte jeweils ein Taschenmesser. Vier weitere Personen führten jeweils ein Cuttermesser mit sich. Eine weitere Person hatte fünf einzelne Messerklingen dabei.
Außerdem stellten die Einsatzkräfte bei einer Person ein Rasiermesser fest. Dieses führte die Person nach Angaben der Polizei im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit mit sich.
Messerverbot gilt auch an Bahnhöfen
Hintergrund der Kontrollen ist die rheinland-pfälzische Landesverordnung zum Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personennahverkehr. Sie verbietet grundsätzlich das Führen von Messern in Bussen, Bahnen und den erfassten Bahnhofseinrichtungen.
Das Verbot gilt unabhängig von der Klingenlänge auch für Taschen- und Arbeitsmesser. Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte berufliche Tätigkeiten oder wenn jemand ein Messer nicht zugriffsbereit transportiert. Bei einem Verstoß kann laut Polizei ein Bußgeld ab 250 Euro fällig werden.
Vapes und Verkehrsverstöße fallen ebenfalls auf
Bei zwei Minderjährigen fanden die Einsatzkräfte außerdem Vapes. Am Busbahnhof registrierten sie zusätzlich fünf Verstöße gegen das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.
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