Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag einer Katzenzüchterin aus dem Landkreis Bad Kreuznach abgelehnt. Die Züchterin wollte sich gegen die angeordnete Kastration von zwei Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“ wehren.
Kastrations-Pflicht für Sphynx-Katzen im Landkreis Bad Kreuznach
Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach hatte die chirurgische Kastration der Tiere verfügt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Züchterin legte Widerspruch ein und stellte einen Eilantrag. Das Gericht entschied nun, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung überwiegt.
Gericht sieht Voraussetzungen erfüllt
Nach Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes kann eine Behörde das Unfruchtbarmachen anordnen, wenn zu erwarten ist, dass Nachkommen erblich bedingt wichtige Körperteile oder Organe fehlen und dadurch Leiden entstehen. Das Gericht sieht diese Voraussetzungen bei der haarlosen Rasse „Canadian Sphynx“ als gegeben an.
Fehlende Tasthaare als Problem
Nach Auffassung der Richter verfügen die Tiere nicht über funktionsfähige Tasthaare, sogenannte Vibrissen. Diese sind wichtig für die Orientierung im Dunkeln, den Schutz der Augen und soziale Kontakte. Ihr Fehlen könne zu dauerhaften Leiden führen.
Beschwerde eingelegt
Gegen den Beschluss vom 10. Februar 2026 hat die Antragstellerin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.