Der für die Ausbreitung der Vogelgrippe entscheidende Vogelzug entlang des Rheins ist inzwischen abgeschlossen. Da im Dezember in Rheinland-Pfalz nur acht Fälle registriert wurden, hebt das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms die bisherigen Schutzmaßnahmen auf.
Ab dem 21. Januar: Veterinäramt hebt die bestehenden Schutzmaßnahmen auf
Ab Mittwoch, dem 21. Januar, beendet die zuständige Behörde die seit dem 30. Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel. Gleiches glilt für das Verbot von Geflügelbörsen, Märkten und anderen Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder gezeigt wird. Die Aufhebung betrifft die Gemeinden Hamm, Eich und Gimbsheim sowie das Gebiet der kreisfreien Stadt Worms.
Hintergrund der Anordnung
Anlass für die tierseuchenrechtliche Anordnung war ein flächendeckender Ausbruch der Vogelgrippe zwischen September und Ende Oktober 2025 in insgesamt sieben deutschen Bundesländern. Die Ausbreitung stand dabei in Verbindung mit dem Kontakt zu infizierten Wildvögeln.
Als Risikogebiete galten insbesondere Regionen, die von zahlreichen Wasservögeln als Sammel-, Rast- und Brutplätze genutzt werden. Im Landkreis Alzey-Worms sowie im Stadtgebiet Worms waren dies vor allem die Bereiche entlang des Rheins mit Gewässern, Feuchtbiotopen und wasserreichen Naturschutzgebieten.