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Wasser-Alarm im Kreis Mainz-Bingen: Jetzt gilt Entnahme-Verbot

Wasser-Alarm im Kreis: Jetzt gilt Entnahme-Verbot
Begegnungsverkehr auf der Höhe von Remagen bei Niedrigwasser des Rheins am 21.07.2026. Quelle: Jörg Uwe Belz, BfG

Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge haben die Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Mainz-Bingen weiter sinken lassen. Zahlreiche Bäche und Weiher führen nur noch wenig Wasser, erste Gewässer sind bereits vollständig ausgetrocknet. Darum gilt jetzt ein Entnahme-Verbot.

Kreisverwaltung untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen

Nachdem ein zuvor veröffentlichter Appell nicht mehr ausreichte, hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Wasserbehörde nun eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, um die Natur und die dort lebenden Tiere zu schützen.

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Verbot gilt voraussichtlich bis Ende September

Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen im Landkreis Mainz-Bingen ist voraussichtlich bis zum 30. September 2026 verboten. Das Verbot gilt auch für die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen.

Ausgenommen sind Wasserentnahmen durch die Feuerwehr im Brandfall sowie bereits bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse der Wasserbehörden. Dabei sind jedoch die jeweiligen Auflagen für Zeiten mit geringer Wasserführung zu beachten.

Keine Entspannung in Sicht

Nach Einschätzung der Kreisverwaltung ist aufgrund der Wetterprognosen derzeit nicht mit lang anhaltenden Niederschlägen zu rechnen. Eine Verbesserung der Situation wird deshalb vorerst nicht erwartet.

Ohne die Einschränkungen drohen dauerhafte Schäden für den Naturhaushalt und die Gewässerökologie, wenn weiterhin Wasser aus den betroffenen Gewässern entnommen wird.

Informationen und mögliche Bußgelder

Informationen zu den Wasserständen oberirdischer Gewässer und des Grundwassers im Landkreis Mainz-Bingen sowie bundesweit stehen Bürgern seit dem 15. Juli 2026 über das Niedrigwasserinformationssystem NIWIS zur Verfügung.

Die Kreisverwaltung bittet die Bevölkerung um Verständnis und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Max Wischermann ist Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.Er konzentriert sich auf aktuelle Nachrichten aus der Rhein-Nahe-Region, insbesondere auf Einsätze der Polizei, Sicherheitsberichte und relevante gesellschaftliche Themen.