Die anhaltende Hitze und die niedrigen Wasserstände setzen den Gewässern im Landkreis Birkenfeld weiter zu. Deshalb bittet die Kreisverwaltung die Bevölkerung, derzeit möglichst kein Wasser aus Bächen, Flüssen oder anderen oberirdischen Gewässern zu entnehmen.
Wasserentnahme mit Pumpen ist genehmigungspflichtig
Besonders das Entnehmen von Wasser mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln ist genehmigungspflichtig. Wer ohne entsprechende Erlaubnis Wasser aus einem Gewässer entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Die untere Wasserbehörde kündigt an, die Einhaltung der Vorschriften in den kommenden Wochen verstärkt zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden.
Auch Eimer und Gießkannen nur sparsam einsetzen
Auch die Wasserentnahme per Hand, etwa mit Eimern oder Gießkannen, sollte aktuell auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. So sollen die Gewässer geschützt und die gesetzlich vorgeschriebene Mindestwasserführung erhalten werden.
Weitere Einschränkungen möglich
Sollte sich die Situation in den kommenden Wochen weiter verschärfen, kann die untere Wasserbehörde den Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch durch eine Allgemeinverfügung weiter einschränken oder vollständig untersagen.
Die Kreisverwaltung appelliert an alle Bürger, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und die Vorgaben zu beachten.