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Neue Regeln für Freigängerkatzen in Bingen

Quelle: Stadt Bingen | Denise Frühauf

Ab dem 1. September gelten in Bingen neue Vorgaben für Halter von Katzen mit Freigang. Die Stadt führt die Regeln ein, um die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen.

Chip und Registrierung werden Pflicht

Freigängerkatzen müssen künftig gechippt und in einem Haustierregister eingetragen sein. Dadurch sollen die Tiere eindeutig ihren Haltern zugeordnet werden können. Außerdem dürfen unkastrierte und fortpflanzungsfähige Katzen nicht mehr unkontrolliert frei herumlaufen.

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Freigang nur unter bestimmten Bedingungen

Wer seiner Katze weiterhin Freigang ermöglichen möchte, muss sie kastrieren oder sterilisieren lassen. Alternativ können Halter ein ausbruchsicheres Gelände bereitstellen. Damit will die Stadt verhindern, dass sich freilebende Katzen weiter unkontrolliert vermehren.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld möglich

Bei Verstößen können Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration auf Kosten des Halters veranlasst werden. Zusätzlich sind Geldbußen von bis zu 5.000 Euro möglich. Die Stadt Bingen will mit der neuen Katzenschutzverordnung den Schutz freilebender Katzen verbessern und langfristig Tierleid vermeiden.

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Paul Calmund arbeitet als Redakteur bei Rhein Nahe Direkt.Sein Fokus liegt auf der Berichterstattung über regionale Ereignisse, Polizeimeldungen und lokale Entwicklungen. Dabei legt er großen Wert auf Fakten, Übersichtlichkeit und Leserfreundlichkeit.