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Xavier Naidoo: Gericht lässt nur einen von sechs Vorwürfen zu

jubelnde Menge beim Xavier Naidoo Konzert
Bild: Symbolbild

Sechs Tatvorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft in zwei Anklagen gegen Xavier Naidoo erhoben. Doch vor dem Landgericht Mannheim soll zunächst nur einer davon verhandelt werden. Fünf weitere Vorwürfe hat die Strafkammer nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit ist die Sache allerdings noch nicht beendet: Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt – jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht Karlsruhe.

Auf den ersten Blick klingt die Nachricht eindeutig: Gegen Xavier Naidoo wird ein Hauptverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung eröffnet. Schaut man genauer auf die Entscheidung des Landgerichts Mannheim, zeigt sich jedoch ein deutlich differenzierteres Bild. Denn von insgesamt sechs angeklagten Tatvorwürfen hat die 4. Große Strafkammer lediglich einen zur Hauptverhandlung zugelassen. Bei fünf weiteren Vorwürfen sah das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens insoweit ab.

Gericht lässt nur einen Anklagevorwurf gegen Naidoo zu

Die erste Anklage gegen den Mannheimer Sänger stammt bereits vom 11. Juli 2023. Darin hatte die Staatsanwaltschaft vier Tatvorwürfe wegen Volksverhetzung erhoben. In einem Fall kam zusätzlich der Vorwurf der Beleidigung hinzu. Genau dieser eine Fall soll nun vor dem Landgericht Mannheim verhandelt werden. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Naidoo eine Person beleidigt haben, die der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war. In diesem Zusammenhang soll er zudem Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Das Landgericht hat die Anklage in diesem Punkt zugelassen und das Hauptverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung eröffnet.

Für die übrigen drei Tatvorwürfe aus dieser ersten Anklage fiel die Entscheidung dagegen anders aus: Sie wurden nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

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Auch zweite Anklage zunächst nicht vor Gericht

Hinzu kommen zwei weitere Tatvorwürfe aus einer zweiten Anklage, die die Staatsanwaltschaft im Jahr 2024 erhoben hatte. Dabei ging es ebenfalls um den Verdacht der Volksverhetzung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Naidoo im März 2021 über einen Telegram-Kanal ein Video sowie eine mit Text versehene Bilddatei veröffentlicht haben. Den Inhalten wurde vorgeworfen, antisemitisch zu sein beziehungsweise den Holocaust zu leugnen. Auch diese beiden Tatvorwürfe ließ das Landgericht Mannheim nicht zur Hauptverhandlung zu. Damit ergibt sich eine bemerkenswerte Bilanz: Von insgesamt sechs Tatvorwürfen aus den beiden Anklagen soll nach der bisherigen Entscheidung des Landgerichts nur einer tatsächlich Gegenstand einer Hauptverhandlung werden.

Warum fünf Vorwürfe nicht zugelassen wurden

Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass bei den fünf nicht zugelassenen Tatvorwürfen aus tatsächlichen beziehungsweise rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Das bedeutet allerdings nicht, dass über diese Vorwürfe bereits abschließend entschieden wäre oder Naidoo insoweit freigesprochen worden wäre. Zu einer Hauptverhandlung ist es in diesen Punkten bislang gerade nicht gekommen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim akzeptiert die Entscheidung des Landgerichts nicht und hat gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens sofortige Beschwerde eingelegt.

Jetzt muss das OLG Karlsruhe entscheiden

Damit liegt ein wesentlicher Teil des Verfahrens nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Dort muss entschieden werden, ob es bei der Entscheidung des Landgerichts bleibt oder ob weitere Tatvorwürfe doch noch zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Diese Entscheidung kann erheblichen Einfluss darauf haben, welchen Umfang ein späterer Prozess gegen Xavier Naidoo tatsächlich bekommt. Bislang steht daher zwar fest, dass es wegen eines Tatvorwurfs zu einer Hauptverhandlung kommen soll. Noch offen ist aber, ob es am Ende tatsächlich bei diesem einen Vorwurf bleibt.

Vorwürfe reichen mehrere Jahre zurück

Die strafrechtliche Aufarbeitung zieht sich inzwischen seit Jahren hin. Die mutmaßlichen Veröffentlichungen, auf die sich die Anklagen beziehen, stammen überwiegend aus den Jahren 2020 und 2021. Die erste Anklage wurde im Juli 2023 erhoben, eine weitere folgte 2024. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ging es unter anderem um Texte, Audioaufnahmen, Videos und weitergeleitete Inhalte auf einem Telegram-Kanal. Die Ermittlungen waren nach Angaben der Behörde umfangreich und gingen auf mehrere Strafanzeigen zurück. Naidoo hat die strafrechtlichen Vorwürfe bestreiten lassen. Bereits 2022 hatte der Sänger öffentlich erklärt, sich zuvor in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben und frühere Aussagen zu bereuen.

Termin für Prozess gegen Xavier Naidoo noch offen

Wann Xavier Naidoo tatsächlich vor dem Landgericht Mannheim erscheinen muss, ist derzeit noch unklar. Einen Termin für die Hauptverhandlung hat die Strafkammer bislang nicht bestimmt. Damit richtet sich der Blick zunächst nach Karlsruhe. Erst die Entscheidung des Oberlandesgerichts dürfte Klarheit darüber bringen, ob der Prozess in Mannheim tatsächlich nur einen Tatvorwurf umfassen wird oder ob weitere Punkte aus den beiden Anklagen hinzukommen.

Für Xavier Naidoo gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens die Unschuldsvermutung.

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