Der Prozess gegen einen Mann aus Bad Kreuznach wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls in Frankfurt nähert sich dem Ende. Das Landgericht Frankfurt hat Antenne Bad Kreuznach nun Angaben zu den Vorwürfen und zum weiteren Zeitplan des Verfahrens gemacht.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 6. Juli 2025 gegen 2:33 Uhr auf der Mainzer Landstraße in Frankfurt einen schweren Unfall verursacht zu haben. Dabei sollen Lachgas und überhöhte Geschwindigkeit eine Rolle gespielt haben.
Zwei Menschen starben nach erstem Zusammenstoß
Nach Angaben des Gerichts soll der Angeklagte zunächst von seiner Fahrspur abgekommen sein. Anschließend soll sein Fahrzeug auf dem angrenzenden Fahrradstreifen mit einem E-Scooter kollidiert sein. Auf diesem E-Scooter befanden sich zwei Menschen. Beide starben später an ihren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Unfall fahrlässig im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas und überhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben.
Zweiter E-Scooter ebenfalls getroffen
Nach dem ersten Zusammenstoß soll der Angeklagte seine Fahrt mit weiterhin überhöhter Geschwindigkeit fortgesetzt haben. Danach kam es laut Anklage zu einer weiteren Kollision mit einem E-Scooter. Dessen Fahrer soll durch den Aufprall auf die Motorhaube geschleudert worden sein. Dabei sollen sich sein Bein und der E-Scooter am Fahrzeug verhakt haben. Nach Darstellung der Anklage bemerkte der Angeklagte den Zusammenstoß und erkannte auch, dass der Fahrer auf der Motorhaube lag. Trotzdem soll er zunächst nicht gebremst und seine Fahrt fortgesetzt haben.
Der Fahrer fiel schließlich auf die Straße und erlitt erhebliche Verletzungen.
Urteil im September erwartet
Zum Inhalt der bisherigen Beweisaufnahme konnte das Gericht Antenne Bad Kreuznach keine weiteren Angaben machen. Der Zeitplan für das Verfahren steht dagegen bereits weitgehend fest. Am 8. September soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Danach sind für denselben Tag die Plädoyers geplant. Für die Urteilsverkündung kommen derzeit der 11., 14. oder 16. September infrage. Welcher dieser Termine tatsächlich für das Urteil genutzt wird, steht laut Landgericht Frankfurt noch nicht fest.
Rhein Nahe Direkt als Lieblingsquelle bei Google festlegen
Du möchtest keine Nachrichten aus der Region verpassen? Füge Rhein Nahe Direkt bei Google als bevorzugte Quelle hinzu.
Jetzt als Lieblingsquelle festlegen