Vor dem Landgericht Bad Kreuznach wird am Donnerstag über die Berufung einer 44-jährigen Frau aus Mörsdorf verhandelt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hatte sie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt.
Vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach beginnt am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 9:30 Uhr eine Berufungsverhandlung. Angeklagt ist eine 44-jährige Frau aus Mörsdorf. Sie ist laut Gericht nicht vorbestraft. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hatte sie zuvor wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt.
Unfall auf Parkplatz in Simmern
Der Vorfall soll sich Anfang Dezember 2025 auf einem Parkplatz in Simmern ereignet haben. Nach Angaben des Gerichts soll die Frau beim Rückwärts-Ausparken mit ihrem Auto einen daneben geparkten Wagen einer anderen Frau touchiert haben. An diesem Fahrzeug entstand demnach ein geschätzter Schaden von rund 1.500 Euro.
Vorwurf: Parkplatz nach Zusammenstoß verlassen
Der Angeklagten wird vorgeworfen, den Zusammenstoß bemerkt zu haben. Trotzdem soll sie anschließend mit ihrem Auto weggefahren sein. Dabei habe sie keine Möglichkeit geschaffen, die notwendigen Feststellungen zu ihrer Beteiligung am Unfall zu treffen. Vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritt die 44-Jährige den Tatvorwurf. Sie erklärte dort, dass sie den Zusammenstoß nicht bemerkt habe.
Amtsgericht verhängte 720 Euro Geldstrafe
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück verurteilte die Frau wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von insgesamt 720 Euro. Nun beschäftigt sich das Landgericht Bad Kreuznach im Berufungsverfahren erneut mit dem Fall. Die Verhandlung findet am Donnerstag ab 9:30 Uhr in Saal 6 statt.
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