Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. Das Web-Seminar richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Das Web-Seminar dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/veranstaltungen/webseminar-vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-wer-entscheidet-bestimmen-sie-123633
Web-Seminar: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie