Kommunen, Kirchengemeinden und Vereine aus den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld können sich um neue Bundesmittel für den Denkmalschutz bemühen. Nach Angaben der Bundestagsabgeordneten der Nahe-Region Julia Klöckner stehen bundesweit weitere 50 Millionen Euro bereit. Das Geld ist für den Erhalt von Kulturdenkmälern und historischen Orgeln vorgesehen. Gefördert werden können unter anderem Sanierungen und Restaurierungen an geschützten Gebäuden.
Erster Kontakt führt über das Land
Interessierte Kommunen, Kirchengemeinden, Vereine und andere Projektträger können ihren Antrag nicht unmittelbar beim Bund einreichen. Sie müssen sich zunächst an die zuständige Denkmalschutzstelle des Landes wenden. Rheinland-Pfalz wählt die Projekte aus und reicht die Anträge anschließend beim Bund ein. Dafür gilt eine Frist bis zum 2. Oktober.
Bund übernimmt bis zur Hälfte der Kosten
Der Bund kann grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben eines ausgewählten Projekts tragen. Die übrige Finanzierung muss aus anderen Mitteln sichergestellt werden. Auch Vorhaben in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld können für das Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgeschlagen werden.
Arbeiten dürfen noch nicht begonnen haben
Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist der Zeitpunkt des Baubeginns. Nach Angaben Klöckners darf mit den geplanten Sanierungs- oder Restaurierungsarbeiten grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein, bevor eine Förderung bewilligt wurde. Interessierte Projektträger sollten deshalb zunächst die Fördermöglichkeiten und das weitere Verfahren mit der zuständigen Denkmalschutzstelle abstimmen.
Rhein Nahe Direkt als Lieblingsquelle bei Google festlegen
Du möchtest keine Nachrichten aus der Region verpassen? Füge Rhein Nahe Direkt bei Google als bevorzugte Quelle hinzu.
Jetzt als Lieblingsquelle festlegen